Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-22/519
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss über die I. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Langendamm
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Vorberatung
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24.05.2022
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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31.05.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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15.06.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-22/519
Aufstellungsbeschluss über die I. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Der mit Datum vom 10. Mai 2021 neu bekannt gemachte Flächennutzungsplan (3. Neubekanntmachung) der Stadt Ribnitz-Damgarten wird in nachfolgenden Bereichen geändert:
- Erweiterung der Sonderbaufläche Wochenendhausgebiet Langendamm (S 17) – angrenzend an die Kleingartenanlage „Am Bodden Langendamm“
- Ausweisung der Ortslage Beiershagen nebst Erweiterungsflächen als Wohnbaufläche
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgt mittels einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen. Gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Die Änderung „Erweiterung der Sonderbaufläche Wochenendhausgebiet Langendamm (S 17) – angrenzend an die Kleingartenanlage „Am Bodden Langendamm““ resultiert aus dem „Änderungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss über den einfachen Bebauungsplan Nr. 105“. Die zusätzlich einbezogenen Flächen sind im wirksamen Flächennutzungsplan derzeit noch als Dauerkleingarten“ ausgewiesen. Ausgehend von den Planungszielen des Bebauungsplanes Nr. 105 macht sich entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Bezugnehmend auf die positive Entwicklung Beiershagen in den letzten Jahren ist als weiteres Planungsziel der I. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes die Ausweisung der Ortslage nebst Erweiterungsflächen als Wohnbaufläche definiert.
Die Planungskosten für a.) trägt der Antragsteller (siehe „Änderungsbeschluss zum Aufstellungsbeschluss über den einfachen Bebauungsplan Nr. 105“) und die Kosten für b.) die Stadt.
