Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-22/523
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss über die II. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten (Photovoltaik Borg)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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31.05.2022
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Erledigt
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Ortsbeirat Klockenhagen
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Vorberatung
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01.06.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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15.06.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-22/523
Aufstellungsbeschluss über die II. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ribnitz-Damgarten (Photovoltaik Borg)
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Der mit Datum vom 10. Mai 2021 neu bekannt gemachte Flächennutzungsplan (3. Neubekanntmachung) der Stadt Ribnitz-Damgarten wird in nachfolgenden Bereichen geändert:
Ausweisung von Sondergebieten mit der Zweckbestimmung Photovoltaik im Bereich Borg
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB erfolgt mittels einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen. Gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Die im Rahmen der II. Änderung der 3. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes angestrebte Änderung steht im Zusammenhang mit den Bebauungsplanverfahren Nr. 111 und 112 - Freiflächenphotovoltaikanlagen Borg. Im wirksamen Flächennutzungsplan sind Bereichen derzeit als Grünfläche „Sportplatz Golf“ und Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen. Ausgehend von den Planungszielen der Bebauungspläne macht sich entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
