Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-22/516

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-22/516

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 12 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „ländliche Wohnsiedlung Borg“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die Entwurfsunterlagen der Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 12 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „ländliche Wohnsiedlung Borg“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 19. Mai 2022 gebilligt und als Entwurf beschlossen.

 

  1. Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Sachverhalt

 

Der Vorhaben- und Erschließungsplanes (VE-Plan) Nr. 12, „ländliche Wohnsiedlung Borg“ ist seit 1994 in Kraft. Planungsziel war die Errichtung von 3 Doppelhäusern sowie die vollständige Herstellung der Erschließungsanlagen. Im Durchführungsvertrag zu dem VE-Plan hatte sich Investor verpflichtet, das Vorhaben innerhalb einer bestimmten Frist zu errichten, wobei diese bereits seit mehreren Jahren abgelaufen ist. Das Vorhaben ist bis heute nicht realisiert. Die Fläche ist vollständig Bestandteil des sich im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes Nr. 96, dessen Entwurf die Stadtvertretung in der Sitzung am 18. August 2021 beschlossen hat. Angesichts des absehbaren Abschlusses dieses Planverfahrens ist die Stadt gehalten, die rechtswirksame Satzung des VE-Planes Nr. 12 aufzuheben. Das entsprechende Planverfahren ist durch den Aufstellungsbeschluss vom 4. Juli 2018 eingeleitet. Die Kosten des Verfahrens tragen die betroffenen Flächeneigentümer.

 

Bisherige Beschlussfassungen:

Aufstellungsbeschluss: 4. Juli 2018

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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