Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-22/476

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-22/476

 

Annahme von drei Spenden in Höhe von 500,00 €

 

Der Hauptausschuss beschließt die Annahme von drei Einzelspenden in Höhe von 500,00 €.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V i.V.m. § 9 Abs. 2 und § 7 Abs. 3 Nr. 6 Hauptsatzung beschließt der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden von über 100,00 € bis 1.000,00 €

 

Für das Kinderfest am 24.07.2021 in Ribnitz-Damgarten gingen folgende Beträge ein:

 

200,00 EUR am 25.06.2021 von der Stadtwerke Ribnitz-Damgarten GmbH

150,00 EUR am 29.06.2021 von der Gebäudewirtschaft Ribnitz-Damgarten GmbH

150,00 EUR am 12.07.2021 von der Wohnungsgenossenschaft „Am Bodden“ eG

 

Das Geld wird entsprechend verwendet.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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