Beschlussvorlage - RDG/BV/HA-22/457

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/HA-22/457

 

3. Neufassung zur Satzung über die Erhebung von Hafengebühren der Stadt Ribnitz-Damgarten für die Stadthäfen Ribnitz und Damgarten (Hafengebührensatzung)

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt die 3. Neufassung zur Satzung über die Erhebung von Hafengebühren der Stadt Ribnitz-Damgarten für die Stadthäfen Ribnitz und Damgarten (Hafengebührensatzung).

 

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Sachverhalt

 

Die gültige Satzung in der Fassung vom 14.05.2009 basiert auf einer Gebührenkalkulation aus dem Jahre 2004. Seitdem wurden im Bereich des Stadthafens Ribnitz und Damgarten entsprechende Investitionen vorgenommen, um die Infrastruktur sowie die Aufenthaltsfunktion in beiden Häfen sichtlich zu verbessern. Eine Anpassung sowie eine Kalkulation der Gebühren wurde in diesem Zeitraum bisher nicht vorgenommen.

 

Entsprechende Mittel sind aktuell für die Sanierung des Wellenbrechersteges sowie die Erneuerung der Sanitäranlage im Hafen Ribnitz eingeplant und wurden bereits umgesetzt bzw. befinden sich noch in der Umsetzung. Dies führt nicht nur zu einer Aufwertung des Bootstourismus, sondern auch für Bootseigentümer, die einen Dauerliegeplatz benötigen. Das steigende Interesse gegenüber dem Wassersport ist auch im Bereich der Stadt Ribnitz-Damgarten spürbar. Dementsprechend ist eine Anpassung der Gebühren auf der Grundlage einer Neukalkulation notwendig geworden, um fortlaufend den Unterhaltungs- und Investitionskosten entgegenzuwirken. Die Durchführung von Kalkulationen sowie die damit verbundene Prüfung der Liegegebühren sind in regelmäßigen Abständen vorzunehmen.

 

 

 

 

 

Auf der Grundlage der Kalkulation wurden folgende Ansätze geändert:

- die vorübergehende Nutzung durch gewerbliche sowie private Wasserfahrzeuge

  (Gastlieger) auf 1,00 Euro pro Meter

- die vorübergehende Nutzung durch Fahrgastschifffahrt auf 0,39 Euro pro Meter

- für Dauerlieger der gewerblichen Wasserfahrzeuge auf 11,00 Euro pro Quadratmeter

- für Dauerlieger der privaten Wasserfahrzeuge auf 25,00 Euro pro Quadratmeter

Dabei wurde der Beginn für die Sommersaison von 01. Mai auf 01. April geändert. 

Mit der Gebührenanpassung wurden auch einige Formulierungen im Satzungstext angepasst.

 

Ebenfalls erfolgte ein Vergleich der umliegenden Häfen, um eine Übersicht der ortsüblichen Gebühren zu erhalten.

 

Zusätzlich dienen die Häfen als Anziehungspunkt für die Öffentlichkeit, die unabhängig von dieser Satzung die Infrastruktur des Hafens gebührenfrei nutzen und für die Stadt Ribnitz-Damgarten einen Synergieeffekt bringen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

 

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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