Beschlussvorlage - RDG/BV/FA-22/455

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-22/455

 

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Ribnitz-Damgarten für
das Haushaltsjahr 2022
 

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 mit ihren Bestandteilen und Anlagen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt/Begründung:
Die Stadt Ribnitz-Damgarten hat für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung. Sie enthält die Festsetzung des Haushaltsplanes unter Angabe
- der Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen sowie des sich nach Veränderung der Rücklagen ergebenden Jahresergebnisses,
- der Gesamtbeträge der laufenden Einzahlungen und Auszahlungen einschließlich des Betrages der
planmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen sowie des sich daraus ergebenden Saldos - der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit sowie des sich
daraus ergebenden Saldos
- des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen oder Umschuldungen
- des Gesamtbetrages der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen belasten
- des Höchstbetrages aller Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Gemeinde (Kassenkredite),
- der Steuerhebesätze
- der Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen sowie
- die voraussichtliche Höhe des Eigenkapitals zum Ende des Haushaltsjahres anzugeben

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist von der Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung zu beschließen.
 

 

Im Finanzplanungszeitraum 2022-2025 ergeben sich folgende Salden der Erträge und Aufwendungen im
1. Ergebnishaushalt
 

Ergebnisse per 31.12.2020: +  3.885.500 Euro (vorläufig)
2021:     +  1.140.000 Euro (vorläufig)
 

 

 

Fehlbedarf (-)/ Überschuss (+)

2022:     - 3.594.600 Euro
2023:     -    812.000 Euro
2024:     - 1.333.200 Euro
2025:    -    216.600 Euro

2022 – 2025 gesamt:  - 5.956.400 Euro

 

Der Fehlbedarf im Finanzplanungszeitraum kann durch den Ergebnisvortrag und eine Entnahme aus der zentralen Kapitalrücklage ausgeglichen werden.

Die zentrale Kapitalrücklage (zKRL = Summe der Jahresergebnisse + investive Zuwendungen nach FAG) hat einen Bestand zum 31.12.2020 von 7,096 Mio. Euro.
 

Nach den Vorschriften der GemHVO-Doppik ist der Haushaltausgleich des Ergebnishaushaltes im Finanzplanungszeitraum damit erreicht.
 

2. Finanzhaushalt
Der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt ist gegeben, wenn der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nach Abzug der Tilgung nicht negativ ist.
 

Überschuss lfd. E/A mit Vortrag

per 31.12.2020:   + 14.331.800 Euro
2021:    +      343.000 Euro

2022:     -    2.819.100 Euro  (Tilgung 717.900 Euro)
2023: -    -         77.700 Euro  (Tilgung 721.300 Euro)

2024:    -       530.500 Euro  (Tilgung 725.000 Euro)

2025:    +      475.200 Euro  (Tilgung 706.000 Euro)

2022 – 2025 gesamt:  + 11.722.700 Euro7

 

Da dieser Saldo am Ende des Finanzplanungszeitraumes positiv ist, ist der Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt ebenfalls gegeben.
Diese Betrachtung stellt die Liquidität der Stadt Ribnitz-Damgarten nicht vollständig dar. Bei der Darstellung des Haushaltsausgleichs im Finanzhaushalt werden investive Zahlungsvorgänge nicht herangezogen. Diese müssen insbesondere mit Blick auf das Projekt Bildungscampus einbezogen werden. Mit einen Eigenanteil von ca. 30 Mio. Euro tragen diese Zahlungsvorgänge maßgeblich zum Abfluss der liquiden Mittel bei.

 

Der Saldo der der laufenden und der investiven Ein- und Auszahlungen beträgt am Ende des Finanzplanungszeitraumes + 3,8 Mio. Euro.

 

Eine Kreditaufnahme ist im Finanzplanungszeitraum nicht erforderlich.
 

In die Berechnungen zum Haushalt sind die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B von
340 v. H. auf 380 v. H. und bei der Gewerbesteuer von 320 v. H. auf 340 v. H. im Jahr 2022 und ab 2023 auf 360 v. H. eingeflossen.

 

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist von der Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung zu beschließen.
 

Hinweis:
Die vollständigen Unterlagen stehen im Rats- bzw. Bürgerinformationssystem (Allris) digital zur Verfügung. Die Einsichtnahme ist ebenfalls im Finanzverwaltungsamt der Stadt Ribnitz-Damgarten möglich.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

Nein:

 

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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