Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-22/447

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-22/447

 

Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 102 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Sandhufe V", im Verfahren nach § 13 b BauGB

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 102 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Sandhufe V“, im Verfahren nach § 13 b BauGB durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 10. März 2022 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landes-bauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 102 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Sandhufe V“, im Verfahren nach § 13 b BauGB, bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom 10. März 2022 als Satzung.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom 10. März 2022 wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 102 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Sandhufe V“, im Verfahren nach § 13 b BauGB ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 102 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Sandhufe V“, im Verfahren nach § 13 b BauGB in Kraft.

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Der Bebauungsplan Nr. 102, „Wohngebiet Sandhufe V“, stellt die Fortsetzung der erfolgreichen Wohnbaulandentwicklung in Ribnitz Süd/Sandhufe dar. Der Geltungsbereich schließt sich unmittelbar östlich an den B-Plan Nr. 88, „Sandhufe IV“ und südlich an den B-Plan Nr. 64, „Sandhufe II“, an.

Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes wurden die Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und die Träger öffentlicher Belange (TöB) / Behörden gem. § 4 (2) BauGB beteiligt. Seitens der TöB / Behörden wurden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen. Betr. des seitens der Wasserwirtschaft des Landkreises VR geforderten Niederschlagswasserbeseitigungs-konzeptes gibt es einen abgestimmten Lösungsansatz, der im Rahmen der Erschließungsplanung konkretisiert wird.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB wurden zwei Stellungnahmen abgegeben, deren Inhalte in den Entwurfsunterlagen weitestgehend Berücksichtigung fanden.

Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens erfolgt die Weiterführung und Abschluss des Umlegungsverfahrens.

 

Bisherige Beschlussfassungen:

Aufstellungsbeschluss: 11. Dezember 2019

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: 20. Oktober 2021

 

Bemerkung:

Ausführliche Anlagen liegen bei den Fraktionsvorsitzenden zur Einsichtnahme vor

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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