Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-22/445

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-22/445

 

Satzungsbeschluss über die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Sondergebiet "Hafen Damgarten"

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Sondergebiet „Hafen Damgarten“, durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 15. März 2022 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landes-bauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Sondergebiet „Hafen Damgarten“, bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom 15. März 2022 als Satzung.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom 15. März 2022 wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Sondergebiet „Hafen Damgarten“ ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

  1. Mit der Bekanntmachung tritt die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Sondergebiet „Hafen Damgarten“, in Kraft.

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Der Stadtausschuss Damgarten hat die Zielstellung formuliert, im Bereich des Hafens Damgarten einen Wohnmobilstellplatz für Kurzzeit-Übernachtungen zu integrieren. Der Hafen Damgarten liegt im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 61. Um die planungsrechtliche Zulässigkeit für diese Zielstellung herzustellen, muss die Zweckbestimmung des festgesetzten Sondergebietes in Bezug auf die Anlage von Stellplätzen für Wohnmobile ergänzt werden.

 

Mit dem Entwurf der Bebauungsplanänderung wurden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange (TöB) / Behörden beteiligt. Die Seitens der TöB / Behörden gegebenen Hinweise wurden beachtet und sind in den Planentwurf eingeflossen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Bisherige Beschlussfassungen:

Aufstellungsbeschluss: 3. Februar 2021

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: 20. Oktober 2021

 

Bemerkung:

Ausführliche Anlagen liegen bei den Fraktionsvorsitzenden zur Einsichtnahme vor

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Haushaltsmäßige Belastung:

Ja:

X

Nein:

 X

Kosten:

Folgekosten/Abschreibungen:

Produkt / Sachkonto:

 

Verfügbare Mittel des Kontos:

 

 

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Anlagen

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