Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-22/444
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den einfachen Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Neubau Kindertagesstätte Klockenhagen“, Mecklenburger Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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15.03.2022
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Geplant
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Ortsbeirat Klockenhagen
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Vorberatung
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23.03.2022
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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06.04.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-22/444
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Die Entwurfsunterlagen des einfachen Bebauungsplanes Nr. 108 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Neubau Kindertagesstätte Klockenhagen“, Mecklenburger Straße, im Verfahren nach § 13 a BauGB werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 15. März 2022 gebilligt und als Entwurf beschlossen.
- Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) ist Betreiber der Kita „Zwergengarten“ in Klockenhagen. Bereits seit Jahren reicht die Kapazität der Einrichtung nicht aus. Der ASB plant nunmehr einen Neubau auf der westlich angrenzenden Freifläche, welche als öffentliche Grünfläche genutzt wird. Der geplante Baukörper fügt sich von der Bautiefe nicht in die Umgebungsbebauung ein. Insofern werden die baurechtlichen Voraussetzungen über die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen.
Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes wurden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt. Bedenken wurden nicht vorgetragen. Der Seitens der Behörden gegebene Hinweis betr. Erarbeitung einer schalltechnischen Stellungnahme wird im weiteren Verfahren beachtet. Im Rahmen der Auslegung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Nur im Vorfeld der Auslegung gab es die Stellungnahme eines Bürgers, welche in die Abwägung durch die Stadtvertretung eingestellt wird.
Bisherige Beschlussfassungen:
Aufstellungsbeschluss: 20. Oktober 2021
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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696 kB
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