Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-21/409
Grunddaten
- Betreff:
-
I. Änderung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Gewerbegebiet Tannenberg I“, OT Klockenhagen - Beschluss zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB und Änderung der Verfahrensbezeichnung in "II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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23.11.2021
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Erledigt
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Ortsbeirat Klockenhagen
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Vorberatung
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24.11.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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08.12.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss Nr. RDG/BV/BA-21/409
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Das Verfahren der I. Änderung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Gewerbegebiet Tannenberg I“, OT Klockenhagen, wird im vereinfachten Verfahren nach den Regelungen des § 13 BauGB durchgeführt.
- Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
- Die Bezeichnung des Verfahrens wird in „II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28“ geändert.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Die große Nachfrage nach kleinteiligen Gewerbeflächen im GWG Tannenberg bedingt eine Anpassung der Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 28. Neben der Ausweisung von Parzellierungsvorschlägen erfolgt in Teilbereichen eine Konkretisierung von Baugrenzen, Berücksichtigung künftiger Hochwasserschutzmaßnahmen sowie auch die korrekte Übernahme von Gehölzpflanzungen (Bestand).
Mit dem Vorentwurf der Änderung des Bebauungsplanes wurden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt. Seitens der Behörden wurden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen. Aus verfahrenstechnischen Gründen wurde lediglich eine Änderung der Bezeichnung in „II. Änderung“ empfohlen. Auch wurde die Anwendbarkeit des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB mit dem Landkreis abgestimmt. Insofern kann u. a. von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht abgesehen werden.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Bisherige Beschlussfassungen:
Aufstellungsbeschluss: 19. August 2020
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1.010,6 kB
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