Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-21/277/01
Grunddaten
- Betreff:
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Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 107 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Wohnbebauung Rostocker Landweg 6“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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23.11.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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08.12.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss Nr. RDG/BV/BA-21/277/01
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 107 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Wohnbebauung Rostocker Landweg 6“, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 107 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Rostocker Landweg 6“, im Verfahren nach § 13 a BauGB werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 23. November 2021 gebilligt und als Entwurf beschlossen.
- Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
- Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 107 umfasst das ehemalige Betriebsgelände der Fa. Ahlf & Martens. Nicht zuletzt durch einen Brandschaden stellt das Grundstück mittlerweile einen städtebaulichen Missstand dar.
Das Grundstück wurde seitens der Stadt ausgeschrieben und zwischenzeitlich an einen Investor veräußert. Dieser plant nach Beräumung der Fläche den Bau von 3 mehr-geschossigen Wohngebäuden mit insgesamt maximal 34 WE. Der Investor hat zur Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen die Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragt. Die Kostenübernahme wurde zugesichert. Vor Abschluss des Verfahrens erfolgt im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zwischen Investor und Stadt die Regelung der Erschließung.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes wurden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt. Seitens der Behörden wurden keine wesentlichen Bedenken vorgetragen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellung-nahmen abgegeben.
Bisherige Beschlussfassungen:
Aufstellungsbeschluss: 29. April 2021
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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713,8 kB
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