Beschlussvorlage - RDG/BV/HA-19/036
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeiter:
- Martina Hilpert
- Verantwortlicher:
- Stadtpräsident
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
|
Entscheidung
|
|
|
30.10.2019
|
Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/HA-19/036
2. Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
Die Stadtvertretung beschließt folgende Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten:
Artikel I
1. In § 5 (Tagesordnung, Einladung) wird folgender Absatz 5 eingefügt
(5) Die Ladung erfolgt elektronisch unter Mitteilung der Tagesordnung und der Sitzungsunterlagen. Als elektronische Form ist die Nutzung des Ratsinformationssystems Allris mit zugangsgeschützter Nutzerkennung zugelassen. Jedes Mitglied der Stadtvertretung kann verlangen, seine Einladungen schriftlich statt elektronisch zu erhalten. Das Verlangen ist schriftlich an den Stadtpräsidenten zu richten.
2. § 12, Abs. 1 wird wie folgt geändert:
Die Worte „die Dezernenten für ihr Sachgebiet“ werden gestrichen.
Artikel II
Die Änderung tritt am 1. November 2019 in Kraft.
Ribnitz-Damgarten,
Huth
Stadtpräsident
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Zu 1.
Gemäß § 29, Abs. 1 Kommunalverfassung setzt der Stadtpräsident im Benehmen mit dem Bürgermeister die Tagesordnung fest und beruft die Sitzungen der Gemeindevertretung schriftlich oder, sofern es die Geschäftsordnung bestimmt, elektronisch unter Mitteilung der Tagesordnung ein. Jedes Mitglied der Gemeindevertretung kann verlangen, seine Einladungen schriftlich statt elektronisch zu erhalten.
Nachdem die Sitzungssoftware Allris im Einsatz und bereits von vielen Stadtvertretern und Ausschussmitgliedern genutzt wird, soll Rechssicherheit geschaffen werden, die Ladungen und Sitzungsunterlagen ausschließlich auf elektronischem Weg zur Verfügung zu stellen, sofern nicht ausdrücklich der Erhalt in schriftlicher Form verlangt wird. Dies führt zu Kosten- und Zeiteinsparungen
Zu 2.
Da es in der Verwaltungsstruktur keine Dezernenten mehr gibt, ist diese Bestimmung zu streichen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
104,9 kB
|
