Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-19/022
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 69 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Wohnbebauung Mecklenburger Straße 17", OT Klockenhagen, im Verfahren nach § 13 b BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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15.10.2019
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Erledigt
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Ortsbeirat Klockenhagen
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Vorberatung
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16.10.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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30.10.2019
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-19/022
Beschluss zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 69 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Mecklenburger Straße 17“, OT Klockenhagen, im Verfahren nach § 13 b BauGB
Die Stadtvertretung beschließt:
- Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 69 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Mecklenburger Straße 17“, OT Klockenhagen, wird im Verfahren nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gem. § 13 a BauGB) fortgeführt.
- Gemäß § 13 b BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung
Planungsziel des Bebauungsplanverfahrens Nr. 69 ist die Schaffung von Baurecht für ca. 10 Einfamilienhäuser südlich der Mecklenburger Straße 17 bis 17 c im Ortsteil Klockenhagen. Der Aufstellungsbeschluss hierzu wurde bereits im Jahr 2009 gefasst. Die Weiterführung und der Abschluss des Bebauungsplanverfahren hängen von den Planungen zum Hochwasserschutzkonzept ab, welches für die Ortslage Klockenhagen durch den Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow Küste“ erarbeitet wird, da es hier in der Vergangenheit vermehrt temporäre Überstauereignisse nach Starkregenereignissen gab. Diese basieren im Wesentlichen auf einer Überlastung des direkt südlich an das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 69 angrenzenden Brückengrabens als derzeit einzige Vorflut für den östlichen und mittleren Teil Klockenhagens.
Der § 13 b BauGB ermöglicht die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB. Die Anwendungsvoraussetzungen des § 13 b BauGB sind im Bebauungsplan Nr. 69 u. a. gegeben, da es sich um Außenbereichsflächen handelt, ein Anschluss an den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gegeben ist und die Zulässigkeit von Wohnnutzungen begründet werden soll.
Der Beschluss zur Anwendung des § 13 b BauGB kann gem. gesetzlicher Vorgaben nur bis zum 31.12.2019 gefasst werden, wobei die Satzung dann bis zum 31.12.2021 zu beschließen ist. Es wird davon ausgegangen, dass in den nächsten 2 Jahren die Planungen zum Hochwasserschutzkonzept und auch das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen sein werden.
Bisherige Beschlussfassungen:
Aufstellungsbeschluss: 09.12.2009
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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707,6 kB
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