Beschlussvorlage - RDG/BV/BA-21/279
Grunddaten
- Betreff:
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Aufstellungsbeschluss über die I. Änderung der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Wohngebiet Pütnitz“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Wirtschaftsausschuss
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Vorberatung
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13.04.2021
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Erledigt
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Stadtausschuss Damgarten
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Vorberatung
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20.04.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
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Entscheidung
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28.04.2021
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Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-21/279
Aufstellungsbeschluss über die I. Änderung der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ribnitz-Damgarten „Wohngebiet Pütnitz“
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- die mit Ablauf des 30. September 2011 in Kraft getretene II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Pütnitz“ wird gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB im Rahmen einer I. Änderung geändert.
- Der Geltungsbereich der Änderungssatzung umfasst den gesamten Geltungsbereich der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 und wird wie folgt umgrenzt:
- im Norden durch die Wohngrundstücke „Am Gutspark 5“, „Pütnitzer Straße 10“ und „Pütnitzer Straße 12“ sowie die Pütnitzer Straße
- im Westen durch einen Verbindungsweg zwischen Pütnitzer Straße/Bodden-wanderweg
- im Süden durch öffentliche Grünflächen und Gärten am Boddenwanderweg
- im Osten durch Grünflächen
- Ziel der Änderung:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Betreiberwohnhauses
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer drei-wöchigen öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchzuführen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Sachverhalt
Der Eigentümer des Gutshauses Pütnitz plant den Umbau und die Umnutzung eines südlich des Gutshauses vorhandenen Garten- bzw. Wochenendhauses in ein Betreiberwohnhaus. Dabei soll die Kubatur des neuen Gebäudes im Wesentlichen dem bestehenden entsprechen; lediglich der Dachbereich wird etwas angehöht.
Diese Zielstellung bedingt eine Änderung des Bebauungsplanes 17, konkret der
II. Änderung. Für das Gebäude sind Baugrenzen festzusetzen und ein Maß der baulichen Nutzung zu definieren.
Im Rahmen einer Vorabstimmungen mit der Unteren und Oberen Denkmalpflege wurden keine Hinderungsgründe aus denkmalrechtlicher Sicht aufgezeigt.
Der Antragsteller übernimmt die Kosten der Planänderung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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598,2 kB
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