Beschlussvorlage - AA/BV/HA-19/011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschluss-Nr. AA/BV/HA-19/011

 

1. Änderung der Geschäftsordnung des Amtsausschusses Ribnitz-Damgarten

 

Der Amtsausschuss beschließt folgende Änderung der Geschäftsordnung des Amtsausschusses Ribnitz-Damgarten:

 

Artikel I

 

1. In § 3 (Tagesordnung, Einladung) wird folgender Absatz 5 eingefügt

 

(5) Die Ladung erfolgt elektronisch unter Mitteilung der Tagesordnung und der Sitzungsunterlagen. Als elektronische Form ist die Nutzung des Ratsinformationssystems Allris mit zugangsgeschützter Nutzerkennung zugelassen. Jedes Mitglied des Amtsausschusses kann verlangen, seine Einladungen schriftlich statt elektronisch zu erhalten. Das Verlangen ist an den Amtsvorsteher zu richten.

 

 

2. § 13 Abs. 2 (Wahlen/Abberufungen) wird wie folgt neu gefasst:

 

(2) Zur Durchführung der Wahlen durch Stimmzettel wird ein Wahlvorstand gebildet. Dieser besteht aus drei Amtsausschussmitgliedern, die bei der ersten Wahl für die Dauer der Wahlperiode gewählt werden. Der Wahlvorstand fasst seine Beschlüsse mit Stimmen-mehrheit.

Artikel II

 

Die Änderung tritt am Tag 1. Mai 2021 in Kraft.

 

Ribnitz-Damgarten,

 

Schade

Amtsvorsteher

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt/Begründung: 

 

Zu 1.

Gemäß § 135 i. V. m. § 29 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V beruft der Amtsvorsteher die Sitzungen des Amtsausschusses schriftlich oder, sofern es die Geschäftsordnung bestimmt, elektronisch unter Mitteilung der Tagesordnung ein. Jedes Mitglied des Amtsausschusses kann verlangen, seine Einladungen schriftlich statt elektronisch zu erhalten.

 

 

 

 

 

Nachdem die Sitzungssoftware Allris im Einsatz und bereits von vielen Amtsausschussmitgliedern genutzt wird, soll Rechssicherheit geschaffen werden, die Ladungen und Sitzungsunterlagen ausschließlich auf elektronischem Weg zur Verfügung zu stellen, sofern nicht ausdrücklich der Erhalt in schriftlicher Form verlangt wird. Dies führt zu Kosten- und Zeiteinsparungen.

 

Zu 2.

Bisher war geregelt, dass der Wahlvorstand aus dem Amtsvorsteher und zwei Beisitzern besteht. Da der Amtsvorsteher bzw. die Amtsvorsteherin in der konstituierenden Sitzung des Amtsausschusses neu gewählt wird und diese Wahl schon geheim erfolgen kann, würde es zu Problemen kommen, wenn der bisherige Amtsinhaber nicht mehr Mitglied des Amtsausschusses ist.

 

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Anlagen

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