Beschlussvorlage - AD/BV/BA-21/092
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeindenachbarliche Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 100 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Wohnbebauung nördlich der Pütnitzer Straße", im Verfahren nach § 13 b BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Verantwortlicher:
- Herr Körner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Ahrenshagen-Daskow
|
Entscheidung
|
|
|
23.02.2021
|
Beschlussvorschlag
Beschluss-Nr. AD/BV/BA-21/092
Gemeindenachbarliche Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 100 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung nördlich der Pütnitzer Straße“ im Verfahren nach § 13 b BauGB
Die Gemeindevertretung Ahrenshagen-Daskow beschließt:
Den Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 100 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung nördlich der Pütnitzer Straße“ im Verfahren nach § 13 b BauGB wird zugestimmt. Anregungen und Bedenken werden nicht genannt.
Zur Beurteilung liegen Planzeichnung und Begründung vor.
Sachverhalt
Sachverhalt/Begründung:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 100 umfasst die Fläche der landwirtschaftlich genutzten Lagehallen nördlich der Pütnitzer Straße. Planungsziel ist der Abriss des Gebäudebestandes und die Entwicklung eines Wohngebietes als Abrundung der Ortsrandlage. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem seit 1999 wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Die Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt sowie im Privateigentum. Die Eigentümer stimmen der geplanten Entwicklung zu. Die Kosten des Planverfahrens werden von den Eigentümern anteilig getragen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2,5 MB
|