05.09.2019 - 8 Berichtspflicht gemäß § 20 GemHVO-Doppik
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Do., 05.09.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Laura Scheller
Wortprotokoll
Frau Scheller erläutert die Verpflichtung der Bürgermeisterin, die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss spätestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug zu unterrichten. In diesem Jahr hat sich dieser Termin aufgrund der Kommunalwahlen verschoben.
Gemäß § 20 der Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik wird jedem Finanzausschussmitglied auf der heutigen Sitzung der Stand zum 30.06.2019 der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow erläutert.
Die aufgezeigten Abweichungen zwischen Plan und Ist werden sich zum Ende des Haushaltsjahres relativieren. Des Weiteren zeigt Frau Scheller auch auf, was sich hinter den Erträgen/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen verbirgt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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639,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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223,2 kB
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