12.02.2019 - 6 Änderung der Verkehrsregelung in der Langen Str...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verantwortlich: Frau Falkert (WG Bürgerbündnis)
- Datum:
- Di., 12.02.2019
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fraktion/Stadtvertreter/Ortsbeirat
- Bearbeiter:
- Carolin Gäbler
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Konkol informierte über die Unfallstatistik der letzten zwei Jahre (2017/2018) in der Langen Straße. Folgende Unfälle sind zu verzeichnen:
1 Unfall mit Radfahrer – leicht verletzt
1 Unfall mit Fußgänger – leicht verletzt
12 Unfälle Missachtung rechts vor links – leichter Sachschaden
44 Unfälle Auffahrunfälle – leichter Sachschaden
Eine Unterscheidung zw. einheimischen und ortsfremden Personen wurde nicht vorgenommen.
Durch die „Rechts-vor-Links“ Regelung sowie auch das Entladen des Lieferverkehrs im Straßenbereich wird eine Beruhigung des Verkehrs erreicht.
Herr Woyczeszik erklärte, dass innerhalb einer 30-Zone keine Vorfahrtsregelung bestehen darf. Ausnahmen bilden Straßen mit abgesenktem Bordstein. Sonst müsste die Lange Straße von der 30-Zone ausgenommen werden. Dies dient jedoch nicht der Aufenthaltsqualität in einer Einkaufsstraße.
Herr Ninnemann erklärte, dass bei der Umstellung zum Einbahnstraßensystem die Haltestelle Markt nicht mehr bedient werden kann. Andere Anfahrmöglichkeiten bestehen nach den Sanierungen der innerstädtischen Straßen nicht mehr. Diese Haltestelle wird nicht nur vom Stadtverkehr, sondern auch vom Überlandverkehr angefahren. Es ist eine der wichtigsten Haltestellen.
Herr Konkol äußerte dazu, dass das Erreichen des Zentrums auch behindertengerecht und altersgerecht sein muss. Dies ist mit der jetzigen Verkehrsführung gegeben. Weiterhin müsste bei einer Einbahnstraßenregelung eine zusätzliche Radspur geschaffen werden.
Herr Woyczeszik erklärte, dass eine Einbahnstraßenregelung der Langen Straße zusätzlicher Verkehr für die Straße Am See und der Straße Klosterteich bedeutet.