12.12.2018 - 11 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Stadtvertreterin Falkert begrüßte die Planung des neuen Wohngebietes am Standort ehemalige Kreisverwaltung, da weiterhin großer Bedarf vorhanden ist. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Ausweisung einer Vorhaltefläche für eine Kindertageseinrichtung im B-Plangebiet 98 und Bezug nehmend auf das Protokoll der letzten Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und
Soziales, in dem auf freie Kapazitäten bei den Kitaplätzen hingewiesen wird, erfragte sie, welche Vorstellungen für die Zukunft der Kita Klockenhagen bestehen.

 

Herr Stadtvertreter Leipold, Vorsitzender des Ausschusses für Schule, Jugend und Kultur, berichtete, dass der Träger der Kita „Zwergengarten“ in Klockenhagen, der ASB, aus wirtschaftlichen Gründen einen Neubau anstrebt und einen Investor gefunden hat, der mit der Stadt im Dialog über mögliche Standorte steht. Der Neubau wird über ausreichend Kapazität verfügen, um für alle Klockenhägener Kinder, auch mit Blick auf das neue Wohngebiet „Achterberg II“, einen wohnortnahen Kitaplatz
bereitstellen zu können.

Herr Bürgermeister Ilchmann ergänze, dass die Vorhaltefläche für eine Kitaeinrichtung im B-Plangebiet 98 als mögliche Ersatzfläche für die Kita „Lütt Hüsung“ aufgenommen werden soll.

 

Herr Körner, Leiter des Amtes für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, machte deutlich, dass die Stadt nie beabsichtigt hat, den in unmittelbarer Nähe des Bebauungsplanes liegenden „Sportpalast“ mit
angrenzender Kegelbahn zu verdrängen. Nach der erfolgten Geschäftsaufgabe ist der Eigentümer mit Interessenten im Gespräch, ein Verkauf an die Stadt steht nicht in Aussicht. Auf Anfrage von Herrn Stadtvertreter Stadtaus erklärte Herr Körner, dass der Bereich des Sportpalastes durch Erweiterung in das B-Plangebiet einbezogen werden könnte, wenn es im Interesse der Stadt und des Investors liegt.

 

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/687

 

Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 98 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung ehem. Kreisverwaltung“, Damgartener Chaussee, im Verfahren nach § 13 a BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Für die Flurstücke 333/5 tlw., 334/8, 334/11, 334/12, 335/12, 335/17, 335/20 tlw., 335/22, 335/23 und 337/2 tlw. der Flur 11 Gemarkung Ribnitz wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 a BauGB aufgestellt.

 

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:

 

  • im Norden durch den Boddenwanderweg
  • im Osten durch das Stadion „Am Bodden“
  • im Süden durch das Grundstück „Damgartener Chaussee 42“ (Sportpalast und Kegelbahn) sowie die „Damgartener Chaussee“
  • im Westen durch die Bebauung „Fritz-Reuter-Straße 30“

 

  1. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
  • Abbruch des vorhandenen Gebäudebestandes
  • Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes und einer Vorhaltefläche für eine Kindertagesstätte
  • Neuordnung der Erschließung einschließlich Ausweisung einer öffentlichen Parkplatzfläche
  • Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung

 

  1. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durchzuführen:

 dreiwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

20

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=8213&selfaction=print