17.10.2018 - 15 Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer B un...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Zusätze:
- Verantwortlich: Frau Waack
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 17.10.2018
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Waack
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Stadtvertreter Kammel verließ zu diesem Zeitpunkt die Sitzung.
Frau Stadtpräsidentin Meyer wies einführend darauf hin, dass sowohl Finanzausschuss als auch Hauptausschuss empfohlen haben, die Beschlussvorlage zurückzuweisen.
Herr Stadtvertreter Kreitlow und Herr Stadtvertreter Leipold sprachen sich gegen eine
Erhöhung der Hebesätze aus. Damit würden die Bürger höher belastet, während in Bund und Land Gelder zur Verfügung ständen. Dies ist den Bürgern gegenüber nicht kommu-nizierbar.
Herr Stadtvertreter Gohs merkte an, dass die Stadt indirekt bestraft wird, sollte sie die
Hebesätze nicht erhöhen, da Grundlage für Berechnungen gemäß Finanzausgleichsgesetz bzw. die Kreisumlage der Landesdurchschnitt ist. Werden die Hebesätze allerdings angehoben, würde sich aber der Durchschnitt erhöhen und eine Spirale in Gang gesetzt werden.
Herr Stadtvertreter Gohs verwies des Weiteren auf den Zusammenhang von Hebesätzen für Gewerbesteuer bzw. Grundsteuer B und Ansiedlung von kleinem und mittlerem Gewerbe bzw. Zuwanderungen. Mehr Einwohner bedeuten dann auch wieder höhere Zuweisungen.
Herr Stadtvertreter Schmidt wies darauf hin, dass die Stadt um eine Anhebung nicht herum kommt, da es ansonsten zu Schwierigkeiten bei Kreditgenehmigungen kommen würde, weil die Stadt die Steuerkraft nicht ausschöpft.
Frau Stadtvertreterin Falkert erklärte, gegen die Erhöhung zu stimmen, auch wenn sie Verständnis für die Sichtweise der Verwaltung bezüglich der Kreditgewährung aufbringt.
Herr Stadtvertreter Gohs und Herr Stadtvertreter Schacht regten an, in einem Schreiben an die Landesregierung die Position der Stadtvertretung darzulegen.
Herr Körner, Leiter des Amtes für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, wies mit Nachdruck auf die Notwendigkeit der Beschlussfassung hin. Die Stadt hat bestimmte Pflichten zu erfüllen, die sie ohne die Anhebung der Hebesätze nicht erfüllen werden kann. Aktuell wird es das Schulprojekt bernsteinSchule sein, dass ohne die Aufnahme eines Kredites nicht umsetzbar ist. Diese wird aber nur unter der Voraussetzung der Anhebung der Hebesätze auf mindestens den Landesdurchschnitt genehmigt werden.
Frau Waack, Leiterin des Finanzverwaltungsamtes, wies noch einmal darauf hin, dass der Stadt, unabhängig von der Kreditproblematik, aufgrund des Einflusses auf die Schlüsselzuweisungen gemäß Finanzausgleichgesetz sowie die Kreisumlage ein Schaden entsteht, wenn die Hebesätze nicht dem Landesdurchschnitt angeglichen werden.
In der weiteren Diskussion wurde deutlich, dass zunächst auf eine Erhöhung der Hebesätze verzichtet werden sollte, bis Tatsachen vorliegen, die diese unumgänglich machen, insbesondere bei Versagung zwingend erforderlicher Kredite.
Frau Stadtpräsidentin Meyer forderte abschließend dazu auf, zunächst nach erfolgter
1. Lesung von Haushaltssatzung und Haushaltsplan alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen.
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/FA-18/662
Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer mit der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2019
Die Stadtvertretung beschließt, mit der Haushaltssatzung 2019 die Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer auf mindestens den Landesdurchschnitt M-V zu erhöhen.
Anlagen zur Vorlage
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