04.07.2018 - 13 Beschluss über die Änderung des Aufstellungsbes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Körner, Leiter des Amtes für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, erläuterte, dass Norma
Interesse an einem Neubau direkt an der Damgartener Chaussee bekundet hat. Die Stadt begrüßt das Vorhaben, da der alte Standort dann für die Erweiterung des bestehenden Wohngebietes zur Verfügung steht.

 

Auf Anfrage von Frau Stadtvertreterin Falkert erklärte Herr Körner, dass die Pachtverträge für die im Bereich des Bebauungsplanes liegenden Kleingärten und Garagen vertragsgemäß gekündigt wurden.

 

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-17/438/01

 

Beschluss über die Änderung des Aufstellungsbeschlusses über den Bebauungsplan Nr. 91 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohn- und Mischgebiet Damgartener Chaussee II“, im Verfahren nach
§ 13 a BauGB einschließlich der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens im Verfahren nach
§ 13 b BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

Der Aufstellungsbeschluss Nr. RDG/BV/BA-17/438 über den Bebauungsplan Nr. 91 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohn- und Mischgebiet Damgartener Chaussee II“, im Verfahren nach § 13 a vom
19. Juli 2017 wird wie folgt neu formuliert:

 

  1. Für die Flurstücke 27/11, 28 tlw., 29 tlw., 30 tlw., 31 tlw., 32 tlw. und 33 tlw. der Flur 12 Gemarkung Ribnitz wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des
    § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gem.
    § 13 a BauGB) aufgestellt. Die Verfahrensbezeichnung lautet „Bebauungsplan Nr. 91 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Damgartener Chaussee II“, im Verfahren nach § 13 b BauGB“.

 

2. Das Plangebiet wird begrenzt:

  • im Norden durch das Wohnhaus „Damgartener Chaussee 62, Kleingärten und Grünflächen
  • im Osten durch das Gewerbegrundstück „Damgartener Chaussee 63“ (Reifengeschäft/Auto-handel und -werkstatt)
  • im Süden durch Bahnanlagen
  • im Westen durch das Gewerbe- und Einzelhandelsgrundstück Damgartener Chaussee 61 c (Lebensmitteldiscounter) sowie die Wohnbebauung „Theodor-Körner-Straße 5 und 6“

 

3. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Entwicklung eines Wohngebietes
  • Sicherstellung der Erschließung einschl. verkehrlicher Anbindung an die Damgartener Chaussee
  • Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung

 

4. Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 91 der Stadt Ribnitz-Damgarten wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gem. § 13 a BauGB) durchgeführt. Gemäß § 13 b BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammen-fassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

5. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durchzuführen:

  • dreiwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

20

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=7273&selfaction=print