21.06.2018 - 15 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/619

 

Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 95 der Stadt Ribnitz-Damgarten,
SO Großflächiger Einzelhandel und Wohnen“, Damgartener Chaussee, im Verfahren nach § 13 a BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Für die Flurstücke 6/5 tlw., 22/2, 23/2, 24/2, 25 tlw., 26/2, 28 tlw., 29 tlw., 30 tlw., 31 tlw., 32 tlw. und 33 tlw. 641/8 und 642/3 der Flur 12 der Gemarkung Ribnitz wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 a BauGB aufgestellt.

 

  1. Das Plangebiet wird begrenzt:

 

  • im Norden durch die Damgartener Chaussee und das Gewerbegrundstück Damgartener Chausee 61 b (Tankstelle)
  • im Osten durch das Gewerbegrundstück „Damgartener Chaussee 63“ (Reifengeschäft/Auto-handel und -werkstatt) und Grünflächen
  • im Süden durch die Wohngrundstücke „Theodor-Körner-Straße 6, 7 und 8“, Grundstücksflächen der „Damgartener Chaussee 62“ sowie Gärten und Grünflächen
  • im Westen durch die Wohngrundstücke „Theodor-Fontane-Straße 29 - 35 (nur ungerade)“

 

  1. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für einen Neubau des örtlich bereits vor-handenen Lebensmitteldiscounters
  • Ausweisung von Wohnbauflächen für Einfamilienhäuser
  • Sicherstellung der Erschließung
  • Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung Beseitigung städtebaulicher Missstände

 

  1. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durchzuführen:

 

  • dreiwöchige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung für die Stadtvertretung:

 

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen: 8

 

Nein-Stimmen

 

Stimmenthaltungen: 1

 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=7193&selfaction=print