21.06.2018 - 11 Beschluss zur Fortführung des Bebauungsplanverf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auch die beiden folgenden Beschlussvorlagen wurden inhaltlich vom Ausschussvorsitzenden vorgestellt. Herr Röwer informierte über die Betroffenheit eines Anliegers. Entgegenkommen soll gezeigt werden, indem bis zu dem Anliegergebäude wechselseitiger Verkehr möglich ist. In weiterem wird dann eine Einbahnstraße ausgewiesen. Herr Körner bestätigte diese Verfahrensweise.

 

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Beschluss

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/605

 

Beschluss zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 81 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Achterberg II“, OT Klockenhagen, im Verfahren nach § 13 b BauGB

 

Die Stadtvertretung beschließt:

 

  1. Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 81 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Achterberg II“, OT Klockenhagen, wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB) fortgeführt.

 

  1. Gemäß § 13 b BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung für die Stadtvertretung:

 

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen: 9

 

Nein-Stimmen

 

Stimmenthaltungen:

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=7189&selfaction=print