07.03.2018 - 11 Aufstellungsbeschluss über die II. Änderung des...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Zusätze:
- Verfasser: Herr Körner
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 07.03.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/563
Aufstellungsbeschluss über die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Fritz-Reuter-Straße“, im Verfahren nach § 13 a BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Der mit Ablauf des 4. Oktober 2005 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 18 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Fritz-Reuter-Straße“, wird gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB im nachfolgenden Teilbereich, begrenzt:
- im Norden durch den Boddenwanderweg
- im Osten durch den Boddenwanderweg und einen öffentlichen Parkplatz
- im Süden durch das Grundstück „Fritz-Reuter Straße 11/11c“
- im Westen durch das Grundstücke „Fritz-Reuter Straße 9“
geändert. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 8/5 der Flur 17 und 1/49 tlw. der Flur 18 der Gemarkung Ribnitz.
- Ziele der Änderung:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für eine Neubebauung unter Abbruch des vorhandenen Bestandes
- Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes
- Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung
- Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin wird nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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