07.03.2018 - 11 Aufstellungsbeschluss über die II. Änderung des...

Beschluss:
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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/563

 

Aufstellungsbeschluss über die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Fritz-Reuter-Straße“, im Verfahren nach § 13 a BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Der mit Ablauf des 4. Oktober 2005 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 18 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Fritz-Reuter-Straße“, wird gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB im nachfolgenden Teilbereich, begrenzt:

 

  • im Norden durch den Boddenwanderweg
  • im Osten durch den Boddenwanderweg und einen öffentlichen Parkplatz
  • im Süden durch das Grundstück „Fritz-Reuter Straße 11/11c“
  • im Westen durch das Grundstücke „Fritz-Reuter Straße 9“

 

geändert. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 8/5 der Flur 17 und 1/49 tlw. der Flur 18 der Gemarkung Ribnitz.

 

  1. Ziele der Änderung:

 

  • Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für eine Neubebauung unter Abbruch des vorhandenen Bestandes
  • Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes
  • Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung

 

  1. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin wird nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

20

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage