07.03.2018 - 9 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verfasser: Herr Körner
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 07.03.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Körner erläuterte kurz, dass die von Herrn Schmidt in der Einwohnerfragestunde angesprochenen Beeinträchtigungen dem Entwickler mitgeteilt werden können. Der Kontakt kann vermittelt werden. Herr Huth mahnte das Verfahren unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Belange transparent zu halten. Herr Gohs fügte hinzu, dass der Damgartener Ausschuss und auch der Bauausschuss das Thema zur Entwicklung der Glashütte öffentlich beraten.
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/557
Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 93 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Einzelhandelsstandort Glashütte“, Saaler Chaussee, im Verfahren nach § 13 a BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Für die Flurstücke 1524/28, 1524/29 und 1524/30 der Flur 1 der Gemarkung Damgarten wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 a BauGB aufgestellt.
- Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Norden durch die Wohngrundstücke „Saaler Chaussee 7“ und „Waldstraße 2“
- im Osten durch die „Kastanienallee“
- im Süden durch die Wohngrundstücke „Glashütte 11“ und „Glashütte 15“ sowie die Straßenfläche „Glashütte“
- im Westen durch die „Saaler Chaussee“
- Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für den Neubau eines Einzelhandelsmarktes
- Sicherstellung der Erschließung
- Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung
- Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin wird nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbarsind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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780,2 kB
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