13.12.2017 - 9 3. Änderungssatzung zur 2. Neufassung der Gebüh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Verfasser: Ingo Woyczeszik
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 13.12.2017
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Ingo Woyczeszik
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bürgermeister Ilchmann erläuterte, dass sich die Gebühren für die Markthändler nicht ändern,
am Jahresende allerdings ca. 400 € der Gesamteinnahmen an das Konto „Fremdenverkehrsabgabe“
ausgekehrt werden. Diese Verfahrensweise erfolgt aufgrund der Geringfügigkeit des Betrages. Eine
separate Kassierung würde einen nicht gerechtfertigten Mehraufwand verursachen.
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/OA-17/532
3. Änderungssatzung zur 2. Neufassung
der Gebührensatzung für die Wochenmärkte auf den Wochenmarktplätzen der Stadt Ribnitz-
Damgarten
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss-
fassung durch die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten vom 13. Dezember 2017 folgende 3. Änderungssatzung zur 2. Neufassung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte auf den Wochenmarktplätzen der Stadt Ribnitz-Damgarten erlassen.
Artikel I
§ 2 (Standgebühren) wird wie folgt durch Absatz 5 ergänzt:
(5) Die in den Absätzen 1 bis 3 genannten Standgebühren beinhalten die Abgabe auf der Grundlage der Satzung zur Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe in der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten.
Artikel II
Die Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Ribnitz-Damgarten,
Ilchmann
Bürgermeister
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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