13.12.2017 - 9 3. Änderungssatzung zur 2. Neufassung der Gebüh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Bürgermeister Ilchmann erläuterte, dass sich die Gebühren für die Markthändler nicht ändern,
am Jahresende allerdings ca. 400 € der Gesamteinnahmen an das Konto „Fremdenverkehrsabgabe“
ausgekehrt werden. Diese Verfahrensweise erfolgt aufgrund der Geringfügigkeit des Betrages. Eine
separate Kassierung würde einen nicht gerechtfertigten Mehraufwand verursachen.

 

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/OA-17/532

 

3. Änderungssatzung zur 2. Neufassung

 

der Gebührensatzung für die Wochenmärkte auf den Wochenmarktplätzen der Stadt Ribnitz-
Damgarten

 

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss-
fassung durch die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten vom 13. Dezember 2017 folgende 3. Änderungssatzung zur 2. Neufassung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte auf den Wochenmarktplätzen der Stadt Ribnitz-Damgarten erlassen.

 

Artikel I

 

§ 2 (Standgebühren) wird wie folgt durch Absatz 5 ergänzt:

 

(5)      Die in den Absätzen 1 bis 3 genannten Standgebühren beinhalten die Abgabe auf der Grundlage der Satzung zur Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe in der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten.

 

 

Artikel II

 

Die Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

 

Ribnitz-Damgarten,

 

 

Ilchmann

Bürgermeister

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

17

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

1

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=5900&selfaction=print