30.11.2017 - 7 3. Änderungssatzung zur 2. Neufassung der Gebüh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Waack informierte, dass die Wochenmarkthändler ebenfalls zur Zahlung der Fremdenverkehrsabgabe verpflichtet sind. Da der Aufwand höher ist, als die zu erzielenden Einnahmen, fließt diese Abgabe mit in die Wochenmarktgebühr ein.

 

 

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Beschluss

Der Finanzausschuss empfiehlt die Beschlussvorlage der Stadtvertretung zur Beschlussfassung.

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/OA-17/532

 

3. Änderungssatzung zur 2. Neufassung

 

der Gebührensatzung für die Wochenmärkte auf den Wochenmarktplätzen der Stadt Ribnitz-Damgarten

 

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss-fassung durch die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten vom 13. Dezember 2017 folgende 3. Änderungs-satzung zur 2. Neufassung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte auf den Wochenmarktplätzen der Stadt Ribnitz-Damgarten erlassen.

 

Artikel I

 

§ 2 (Standgebühren) wird wie folgt durch Absatz 5 ergänzt:

 

(5)      Die in den Absätzen 1 bis 3 genannten Standgebühren beinhalten die Abgabe auf der Grundlage der Satzung zur Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe in der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten.

 

 

Artikel II

 

Die Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung für die Stadtvertretung:


 

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=5864&selfaction=print