10.05.2017 - 11 4. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/HA-16/306

 

4. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(KV M-V) und der §§ 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern
(KAG M-V) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten vom
10. Mai 2017 folgende Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung erlassen:

 

Artikel I

 

§ 9 (Fälligkeit der Gebührenschuld), Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

 

(1)  Die Gebührenschuld wird durch mündlichen oder schriftlichen Bescheid festgesetzt. Die Gebühr ist einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig, bei Beträgen bis 10 EUR kann die sofortige Fälligkeit angeordnet werden.

 

Artikel II

 

Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Ribnitz-Damgarten,

 

Ilchmann
Bürgermeister

 

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Abstimmungsergebnis

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder:

25

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

24

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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