27.04.2017 - 5 Information zu den vorläufigen Jahresabschlüsse...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verfasser: Frau Waack
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 27.04.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Waack
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Waack stellte die vorläufigen Ergebnisse der Jahresabschlüsse 2012 bis 2015 vor. Der Ergebnishaushalt 2012 kann durch eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage ausgeglichen werden. Die Jahre 2013 und 2014 schließen mit einem negativen Jahresergebnis ab. Grund hierfür sind unter anderem die hohen Abschreibungen. 2015 schließt ebenfalls mit 0 € ab.
Herr Zilius erfragte, warum die Finanzhaushalte meistens positiv abschließen. Frau Waack informierte, dass mehr Investitionen geplant als umgesetzt wurden, da die Bestätigung des Haushaltes erst Mitte des lfd. Jahres erfolgte.
Beschluss
Die Mitglieder des Finanzausschusses nehmen die Information zur Kenntnis.
Information zu den vorläufigen Jahresabschlüssen der Stadt Ribnitz-Damgarten für die Jahre
2012-2016
Nach § 60 KV MV hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Darin ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen. Er hat das Vermögen, das Eigenkapital, die Sonderposten, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten, die Rechnungsabgrenzungsposten, die Erträge und Aufwendungen sowie die Ein- und Auszahlungen vollständig zu enthalten. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.
Der Jahresabschluss besteht aus:
1. der Ergebnisrechnung
2. der Finanzrechnung
3. den Teilrechnungen
4. der Bilanz
5. dem Anhang.
Dem Jahresabschluss sind als Anlagen beizufügen:
1. der Rechenschaftsbericht
2. die Anlagenübersicht
3. die Forderungsübersicht
4. die Verbindlichkeitenübersicht
5. eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen
Der Jahresabschluss ist innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Über die Feststellung der Jahresabschlüsse beschließt die Gemeindevertretung bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres. Notwendige Voraussetzung für die Erstellung der Jahresabschlüsse war die Beschlussfassung der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 31.12.2012. Diese erfolgte in der Stadtvertretersitzung am 27.04.2016.
Nach der Haushaltsplanung 2017 wird das Hauptaugenmerk nun auf die Jahresabschlüsse 2012-2016 gerichtet. Ziel ist die Beschlussfassung in der Stadtvertretersitzung am 19.07.2017. Die Informationsvorlage gibt eine zahlenmäßige Zusammenfassung der Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie der Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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