26.01.2017 - 4 Satzungsbeschluss über die I. Neuaufstellung de...

Beschluss:
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Beschluss

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-17/363

 

Satzungsbeschluss über die I. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Innenstadt Ribnitz, Quartier 13“, Büttelstraße/Grüne Straße im Verfahren nach § 30 Abs. 3 i. V. m. § 13 a BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 a Abs. 3 BauGB des Entwurfes der I. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Innenstadt Ribnitz, Quartier 13“, Büttelstraße/Grüne Straße im Verfahren nach § 30 Abs. 3 i. V. m. § 13 a durch die Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Stadtvertretung laut den in der Beschlussvorlage vom 26. Januar 2017 niedergelegten Behandlungsvorschlägen geprüft (Abwägungsprotokoll). Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, welche Anregungen und Bedenken vorgetragen haben, von diesem Ergebnis unter Angabe von Gründen in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertretung die I. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Innenstadt Ribnitz, Quartier 13“, Büttelstraße/Grüne Straße, im Verfahren nach § 30 Abs. 3 i. V. m. § 13a BauGB bestehend aus dem Planteil (Planzeichnung - Teil A) und dem Textteil (textliche und gestalterische Festsetzungen - Teil B) mit Stand vom 26. Januar 2017 als Satzung.

 

  1. Die Begründung mit Stand vom 26. Januar 2017 wird gebilligt.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Innenstadt Ribnitz, Quartier 13“, Büttelstraße/Grüne Straße, im Verfahren nach § 30 Abs. 3 i. V. m. § 13a BauGB ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Mit der Bekanntmachung tritt der I. Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Innenstadt Ribnitz, Quartier 13“, Büttelstraße/Grüne Straße, im Verfahren nach § 30 Abs. 3 i. V. m. § 13a BauGB in Kraft.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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