17.11.2016 - 4 Entgeltordnung für die Kompostieranlage Körkwit...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Unterhaltung und der Betrieb der Kompostieranlage erfordert einen jährlich wachsenden finanziellen Zuschuss aus dem Haushalt der Stadt Ribnitz-Damgarten, den sie zukünftig in der Höhe nicht mehr zu leisten im Stande sein wird. Daher sind die erzielbaren Einnahmen den zu leistenden Aufgaben stärker anzupassen. Dabei gilt es, die rechtlichen Regularien und die Akzeptanz der Bürger zu berücksichtigen. Desweiteren wird eine Kooperation mit dem Eigenbetrieb Abfallwirtschaft des Landkreises angestrebt, um mit dieser Unterstützung das noch offene Defizit von ca. 28.000,00 € auszugleichen. Außerdem unterliegt der Betrieb der Kompostieranlage ab 1.1.2017 der Umsatzsteuerpflicht, so dass auch hierfür eine entsprechende Regelung eingeführt werden muss.

Die Beschlussvorlage

 

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-16/345

 

Entgeltordnung für die Kompostieranlage Körkwitz in Ribnitz-Damgarten

 

wird einstimmig befürwortet.

 

18.25 Uhr - Herr Körner verlässt die Sitzung.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=4011&selfaction=print