27.04.2016 - 21 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 21
- Zusätze:
- Verfasser: Herr Körner
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 27.04.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-16/233
Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 88 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohngebiet Sandhufe IV“, Sanitzer Straße, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Für die Flurstücke 161/27, 162/16, 162/24, 163/3 teilweise (tlw.), 163/13, 164/3 tlw., 164/19, 165/5 tlw., 165/19 tlw., 182/2 tlw., 183/2 tlw., 188 tlw., 383 und 393 der Flur 11, Gemarkung Ribnitz, wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 a BauGB aufgestellt.
- Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Norden durch die Bebauungsplangebiete Nr. 55, „Wohngebiet Sandhufe I“, und Nr. 64, „Wohngebiet Sandhufe II“, sowie die Straße „Sandhufe“
- im Westen durch das Bebauungsplangebiet Nr. 76, „Wohn- und Mischgebiet Sandhufe III“
- im Süden durch Grün-, Gehölz- und Wasserflächen nördlich des Rad- und Wanderweges „Kuhlrader Landweg“
- im Osten durch offene Feldmark
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 88 umfasst Teilbereiche der nachfolgenden rechts-wirksamen Bebauungspläne:
- Bebauungsplan Nr. 29, „Sondergebiet Klinik“, Auf der Sandhufe (Flurstücke 162/24 tlw., 163/13 tlw., 165/5 tlw., 182/2 tlw., 188 tlw. und 383 tlw. der Flur 11 der Gemarkung Ribnitz)
- Bebauungsplan Nr. 55, „Wohngebiet Sandhufe I“ (Flurstück 165/19 tlw. der Flur 11 der Gemarkung Ribnitz)
- Bebauungsplan Nr. 64, „Wohngebiet Sandhufe II“ (Flurstücke 383 tlw. und 393 tlw. der
Flur 11 der Gemarkung Ribnitz)
- Es werden folgende Planziele angestrebt:
- Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes
- Sicherstellung der Erschließung
- Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung
- Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin wird nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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645,1 kB
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