19.04.2016 - 5 Aufstellungsbeschluss über die I. Änderung des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Werth erläuterte den Inhalt der Beschlußvorlage. Die Festsetzungen vom alten B-Plan 32 bleiben bestehen. Die Vorlage ist notwendig, da auf einigen ausgewiesenen Flächen Wald aufgewachsen ist, der einer Bebauung entgegen steht.

 

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Beschluss

Beschlussempfehlung:

 

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-16/231

 

Aufstellungsbeschluss über die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Heideweg“, OT Langendamm

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Der mit Ablauf des 2. Mai 2006 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 32 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Wohnbebauung Heideweg“, OT Langendamm, begrenzt

 

  • im Norden durch die nördliche Straßenkante des Heideweges und Weideland
  • im Süden durch vorhandene Bebauung, Weideland und ungenutzte Flächen
  • im Westen durch vorhandene Bebauung und ungenutzte Flächen
  • im Osten durch die östliche Straßenkante des Heideweges und Weideland

 

wird in nachfolgendem Teilbereich, begrenzt

 

  •    im Norden durch das Grundstück „Heideweg 28“ und Grünflächen
  •    im Westen durch Grünflächen
  •    im Osten durch das Grundstück „Heideweg 21“
  •    im Süden durch das Grundstück „Heideweg 4“ und Grünflächen

 

gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB geändert. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 161, 179/3, 179/4, 179/5, 183/1, 183/2, 183/3 tlw., 184/3 tlw., 184/1, 184/2, 185/1, 185/2, 185/3 tlw., 186 tlw., 187/1, 187/2, 187/3, 187/4, 187/5, 187/6, 187/7, 187/9, 188/17 tlw., 188/18, 188/19, 188/20, 188/21, 188/22, 188/23, 188/24, 189, 190, 191, 192, 193, 194, 195, 201/5 tlw., 204/1, 204/2, und 204/3 der Flur 1 Gemarkung Langendamm.

 

  1. Ziel der Änderung:

 

  • Festsetzung von Waldflächen unter Einschränkung der baulichen Nutzung von Grundstücken

 

  1. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist wie folgt durchzu-führen:

 

  • 14-tägige öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen

 

Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.

 

4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder:

7

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=2846&selfaction=print