12.04.2016 - 6 Aufstellungsbeschluss über die II. Änderung der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verfasser: Herr Körner
- Gremium:
- Stadtausschuss Damgarten
- Datum:
- Di., 12.04.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-16/227
Aufstellungsbeschluss über die II. Änderung der IV. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Wohngebiet „Siedlung Damgarten“, im Verfahren nach § 13 BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Die mit Ablauf des 2. November 2009 in Kraft getretene IV. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 11 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Wohngebiet „Siedlung Damgarten“, begrenzt
- im Norden durch einen Bolzplatz
- im Osten durch den Radwanderweg an der „Saaler Chaussee“
- im Süden durch vorhandene Bebauung an der „Karl-Liebknecht-Straße 69“
- im Westen durch die östliche Straßenkante der „Karl-Liebknecht-Straße“ sowie vorhandene Bebauung der „Karl-Liebknecht-Straße“
wird gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB im nachfolgenden Bereich, begrenzt
- im Norden durch den Buswendeplatz „Siedlung Damgarten“
- im Osten durch den Radwanderweg an der „Saaler Chaussee“
- im Süden durch vorhandene Bebauung an der „Karl-Liebknecht-Straße 69“
- im Westen durch die östliche Straßenkante der „Karl-Liebknecht-Straße“
geändert. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 183 tlw., 184 tlw., 185, 186, 187, 188 und 189 der Flur 1 der Gemarkung Damgarten.
- Ziele der Änderung
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von bis zu 6 Einzelhäusern
- Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung
- Gemäß § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin wird nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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97,6 kB
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