16.02.2016 - 10 Satzung zur Erhebung einer Fremdenverkehrsabgab...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Verfasser: Frau Karnatz
- Datum:
- Di., 16.02.2016
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bildung, Tourismus und Kultur
- Bearbeiter:
- Janine Bittner
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Frau Karnatz erläutert die Beschlussvorlage und die anliegende Satzung zur Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe in der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten. Frau Karnatz erklärt, auf welcher Grundlage die Fremdenverkehrsabgabe erhoben werden kann und in welchen Vorteilsstufen sie sich unterteilt. Zudem weist Frau Karnatz auf die Umsetzung des Tourismuskonzeptes hin, bei dem die Einführung der Fremdenverkehrsabgabe vorgesehen war.
Auf Nachfrage von Herrn Leipold erklärt Frau Karnatz, dass den Einnahmen der Fremdenverkehrsabgabe in Höhe von 60.000 € im Jahr 2016 geschätzte Verwaltungskosten in Höhe von ca. 12.000 € gegenüberstehen. Herr Leipold betont, dass die Einführung der Fremdenverkehrsabgabe politisch unklug ist.
Aufgrund der Diskussion betont Frau Karnatz auch, dass es keine gesetzliche Verpflichtung für eine Differenzierung der Abgabesätze zwischen Gewerbetreibenden gleicher Branchen in Ribnitz und in Damgarten gibt. Aufgrund derzeit nur begrenzt vorliegende Erhebungsdaten ist eine weitere Differenzierung derzeit praktisch nicht umsetzbar.
Frau Henschel belegt mit einem Beispiel (eine Apotheke soll gemäß Satzung mehr als das Krankenhaus in Ribnitz zahlen), dass das Verhältnis nicht nachvollziehbar ist.
Auf Nachfrage von Frau Henschel erklärt Frau Karnatz, dass von 99.000 € Personalkosten 10 % die Stadt trägt und 90.000 € über die Fremdenverkehrsabgabe refinanziert werden.
Der Eigenanteil von 10 % wurde gewählt, weil in der Kalkulation für die Fremdenverkehrsabgabe nicht alle berücksichtungsfähigen Kosten für die touristische Infrastruktur eingeflossen sind. Letztere Aufwendungen sollen vollständig in die geplante Kurabgabe einfließen.
Zudem ist der Vorteil der einheimischen Bevölkerung aus der Fremdenverkehrswerbung geringer anzusetzen als z.B. in Bädergemeinden.
Herr Kreitlow betont, dass es noch viele Ungereimtheiten gibt und bezeichnet die Fremdenverkehrsabgabe als „Zwangsabgabe“, die bei vielen Bürgern Unzufriedenheit auslösen wird. Die Vermieter würden so zusätzlich mit Bürokratismus konfrontiert werden.
Frau Buchin erklärt ihre Sorge darüber, dass wenn die Satzung und die Kalkulation erstmal feststehen, diese festgesetzt sind und nicht mehr geändert werden. Frau Karnatz erläutert, dass die Kalkulation zunächst für 1 Jahr erarbeitet wurde und nach Vorliegen aller Erhebungsdaten eine Überarbeitung der Satzung im nächsten Jahr geplant ist.
Herr Bartsch befürchtet die Unzufriedenheit der Bürger bei der Einteilung der Kosten und sieht den Arbeitsaufwand für die Erstellung der Bescheide als extrem hoch an. Wenn die Unternehmer nicht zahlen, muss zusätzlich auch noch ein großer Aufwand für die Eintreibung des Geldes betrieben werden.
Frau Karnatz erläutert auf Nachfrage, dass für die Ermittlung der Personalkosten ein Stundenanteil von ca. 10 h pro Woche angesetzt wurde.
Die Bearbeitung der Fremdenverkehrsabgabe wird zunächst im Bürgerbüro angesiedelt.
Nach Beschlussfassung der Satzung werden die Erhebungsbögen an die abgabepflichtigen Unternehmen bzw. Vermieter von Ferienwohnungen versandt, der Rücklauf, d.h. die Bemessungsgrundlagen für die Fremdenverkehrsabgabe in eine Excel-Tabelle erfasst und dann ins Veranlagungsprogramm übernommen. Der Versand der Abgabenbescheide erfolgt durch das Finanzverwaltungsamt (Bereich Steuern). Die Zusammenstellung der abgabepflichtigen Betriebe ist bereits erfolgt im Rahmen der Erarbeitung der Satzung, sodass vor Versand der Erhebungsbögen eine Aktualisierung der Daten (Gewerbeneuanmeldungen, -abmeldungen und -ummeldungen) erforderlich sind. In M-V erheben 43 der 61 anerkannten Kur- und Erholungsorte eine Fremdenverkehrsabgabe.
Herr Leipold macht deutlich, dass nur weil andere Kur- und Erholungsorte die Fremdenverkehrsabgabe eingeführt haben, müssen wir das nicht auch machen.
Frau Petersen bezweifelt, dass diese Arbeitsaufgabe im Bürgerbüro geleistet werden kann und sieht den Personalaufwand zur Erhebung der Abgabe insgesamt als zu groß an.
Herr Bartsch sieht das Vorantreiben des Tourismus durch die Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe als skeptisch an.
Herrn Jungnickel interessiert, warum der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 11.02.2016 gegen die Beschlussvorlage gestimmt hat. Frau Karnatz beantwortet dies damit, dass es bei der Zuteilung der Unternehmen zu den Vorteilsstufen teilweise andere Auffassungen gab und das größere Unternehmen nicht angemessen zur Finanzierung der Fremdenverkehrswerbung herangezogen werden.
Weitere Fragen der Ausschussmitglieder werden von Frau Karnatz beantwortet.
Anlagen zur Vorlage
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