21.10.2015 - 11 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...

Beschluss:
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Beschluss

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-15/134

 

Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 85 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Innenquartier Barther Straße, Kirchstraße, Wasserstraße, Hinterstraße“, im Verfahren nach § 13 a BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

1. Für die Flurstücke 1136/99, 1565, 1582 tlw., 1601/8 tlw., 1601/9 tlw., 1601/17, 1601/19 und 1601/21 tlw. der Flur 1 der Gemarkung Damgarten wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 a BauGB aufgestellt.

 

2. Das Plangebiet wird begrenzt:

-       im Norden durch die Kirchstraße und die südlichen Grenzen der Grundstücke „Kirchstraße 1
und 2“, „Wasserstraße 25“und „Barther Straße 12“

-       im Osten durch die westlichen Grenzen der Grundstücke „Barther Straße 6, 12, 14, 16, 18, 20,
22, 24“ und „Kirchstraße 1“

-       im Süden durch die nördlichen Grenzen der Grundstücke „Hinterstraße 3, 4, 5, 6“, „Wasser-
straße 21“ und „Barther Straße 20“

-       im Westen durch die östlichen Grenzen der Grundstücke „Kirchstraße 2“ und „Wasserstraße 21, 25, 27, 29, 31“ sowie der „Wasserstraße“

 

3. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

-       Beseitigung eines städtebaulichen Missstandes durch Abbruch der vorhandenen Bebauung

-       Schaffung der planungsrechtlichen Vorrausetzungen für die Errichtung von Mehrfamilien- bzw. Reihenhäusern

-       Sicherstellung der Erschließung mit Anbindung an die „Wasserstraße“ und die „Kirchstraße“

-       Ausweisung von Flächen für den ruhenden Verkehr

-       Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung

 

4. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin wird nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.

 

5. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreter:25

 

davon anwesend:22

 

Ja-Stimmen:22Nein-Stimmen:   -

 

Stimmenthaltungen: -

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ribnitz-damgarten.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1909&selfaction=print