21.10.2015 - 11 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Zusätze:
- Verfasser: Herr Körner
- Gremium:
- Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Mi., 21.10.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-15/134
Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 85 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Innenquartier Barther Straße, Kirchstraße, Wasserstraße, Hinterstraße“, im Verfahren nach § 13 a BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
1. Für die Flurstücke 1136/99, 1565, 1582 tlw., 1601/8 tlw., 1601/9 tlw., 1601/17, 1601/19 und 1601/21 tlw. der Flur 1 der Gemarkung Damgarten wird ein Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach den Regelungen des § 13 a BauGB aufgestellt.
2. Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Norden durch die „Kirchstraße“ und die südlichen Grenzen der Grundstücke „Kirchstraße 1
und 2“, „Wasserstraße 25“und „Barther Straße 12“
- im Osten durch die westlichen Grenzen der Grundstücke „Barther Straße 6, 12, 14, 16, 18, 20,
22, 24“ und „Kirchstraße 1“
- im Süden durch die nördlichen Grenzen der Grundstücke „Hinterstraße 3, 4, 5, 6“, „Wasser-
straße 21“ und „Barther Straße 20“
- im Westen durch die östlichen Grenzen der Grundstücke „Kirchstraße 2“ und „Wasserstraße 21, 25, 27, 29, 31“ sowie der „Wasserstraße“
3. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Beseitigung eines städtebaulichen Missstandes durch Abbruch der vorhandenen Bebauung
- Schaffung der planungsrechtlichen Vorrausetzungen für die Errichtung von Mehrfamilien- bzw. Reihenhäusern
- Sicherstellung der Erschließung mit Anbindung an die „Wasserstraße“ und die „Kirchstraße“
- Ausweisung von Flächen für den ruhenden Verkehr
- Bebauung unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung
4. Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin wird nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
5. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
116,1 kB
|