06.10.2015 - 9 Annahme von Spenden gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kranz erklärt, dass die Gemeinde als Voraussetzung für die Ausstellung von Spendenbescheinigung über die Annahme von Spenden in öffentlicher Sitzung entscheiden muss.

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. Sc/BV/OA-15/015

 

Die Gemeindevertretung Schlemmin beschließt die Annahme von Spenden wie folgt:

 

Spende von

Betrag

Zweck

Geschwister von Massenbach GbR

300,00 €

Kinderfest

Buse, Karl-Herrmann

250,00

Kinderfest

Ahrend, Thomas

250,00 €

Kinderfest

Jagdgenossenschaft Schlemmin

100,00 €

Kinderfest

Kostroß, Yvonne

100,00 €

Kinderfest

Landwirtschaftsbetrieb Otte

100,00 €

Kinderfest

 

Die Spenden werden zur Verwendung entsprechend dem Spendenzweck freigegeben und sind für den nach § 2 KV zulässigen Spendenzweck „Förderung der Erziehung“ einzusetzen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreter:          7

 

Davon anwesend:                             7

 

Ja-Stimmen:                 7         Nein-Stimmen:       0

 

Stimmenthaltungen:                         0    

 

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