09.06.2015 - 7 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verfasser: Herr Körner
- Datum:
- Di., 09.06.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-15/079
Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 84 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Schulstandort Am Mühlenberg“, im Verfahren nach § 13 a BauGB
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- Für die Flurstücke 13, 14/10 tlw., 15/1, 16, 17, 25 tlw. und 26/1 der Flur 11 Gemarkung Ribnitz wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
- Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Nordwesten durch das Grundstück „Klüßenberg 9 b“ und rückwärtige Grundstücksbereiche der Bebauung am „Untere Hufenweg“
- im Nordosten durch Gehölzflächen, den Klosterbach und einem Graben südlich der Bebauung „Rostocker Str. 2“
- im Süden und Westen durch die Straßen „Am Mühlenberg“ und „Klüßenberg“
- Es werden folgende Planziele angestrebt:
- Festsetzungen von Art und Maß der baulichen Nutzung für den Schulstandort „Am Mühlenberg“ einschließlich Erweiterungsflächen (Außensportanlage) unter Berücksichtigung einer geordneten und nachhaltigen städtebaulichen und gestalterischen Entwicklung
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für eine straßenbegleitenden Bebauung entlang der Straße „Klüßenberg“
- Sicherstellung der Erschließung
- Gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Nach § 13 Abs. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Weiterhin wird nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
5. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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157,2 kB
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