17.12.2020 - 5 Aufhebung der Beschlüsse A 8/3-(04-09) des Amts...

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Wortprotokoll

 

HerrAmtsvorsteher Schade führt aus, dass die bisher angewandte Berechnungsformel für die Erhebung der Amtsumlage durch das Gemeindeprüfungsamt des Landkreises beanstandet wurde. Sie entspricht nicht den Bestimmungen des Fusionsvertrages und der Kommunalverfassung M-V und ist somit zu korrigieren.

 

Auf Anfrage von Herrn Amtsausschussmitglied Kreitlow erklärt er, dass die amtsangehörigen Gemeinden über die Auswirkungen informiert sind und bei den Haushaltsplanungen berücksichtigt haben bzw. berücksichtigen werden. Der Amtsumlagesatz beträgt für das Jahr 2021 10,581 %.

 

 

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Beschluss

 

Beschluss-Nr. AA/BV/HA-20/018

 

Aufhebung der Beschlüsse A 8/3-(04-09) des Amtsausschusses vom 30. April 2009 und A 3/11-(04-09) vom 15. Dezember 2005 zur Berechnung des Ausgleichsfaktors der Amtsumlage

 

Der Amtsausschuss hebt die Beschlüsse A 8/3-(04-09) des Amtsauschusses vom
30. April 2009 und A 3/11-(04-09) vom 15. Dezember 2005 zur Berechnung des Ausgleichsfaktors der Amtsumlage zum 31. Dezember 2020 auf.

 

Gemäß § 147 Kommunalverfassung M-V i. V. m. den Festlegungen des Finanzausgleichs-gesetzes M-V in der jeweils gültigen Fassung wird die Amtsumlage ab dem 1. Januar 2021 wie folgt berechnet:

 

Steuerkraft mal Umlagesatz = Amtsumlage

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

11

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0