17.12.2020 - 5 Aufhebung der Beschlüsse A 8/3-(04-09) des Amts...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verantwortlich: Frau Mittermayer
- Gremium:
- Amtsausschuss Ribnitz-Damgarten
- Datum:
- Do, 17.12.2020
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Haupt- und Personalamt
- Bearbeiter:
- Martina Hilpert
Wortprotokoll
HerrAmtsvorsteher Schade führt aus, dass die bisher angewandte Berechnungsformel für die Erhebung der Amtsumlage durch das Gemeindeprüfungsamt des Landkreises beanstandet wurde. Sie entspricht nicht den Bestimmungen des Fusionsvertrages und der Kommunalverfassung M-V und ist somit zu korrigieren.
Auf Anfrage von Herrn Amtsausschussmitglied Kreitlow erklärt er, dass die amtsangehörigen Gemeinden über die Auswirkungen informiert sind und bei den Haushaltsplanungen berücksichtigt haben bzw. berücksichtigen werden. Der Amtsumlagesatz beträgt für das Jahr 2021 10,581 %.
Beschluss
Beschluss-Nr. AA/BV/HA-20/018
Aufhebung der Beschlüsse A 8/3-(04-09) des Amtsausschusses vom 30. April 2009 und A 3/11-(04-09) vom 15. Dezember 2005 zur Berechnung des Ausgleichsfaktors der Amtsumlage
Der Amtsausschuss hebt die Beschlüsse A 8/3-(04-09) des Amtsauschusses vom
30. April 2009 und A 3/11-(04-09) vom 15. Dezember 2005 zur Berechnung des Ausgleichsfaktors der Amtsumlage zum 31. Dezember 2020 auf.
Gemäß § 147 Kommunalverfassung M-V i. V. m. den Festlegungen des Finanzausgleichs-gesetzes M-V in der jeweils gültigen Fassung wird die Amtsumlage ab dem 1. Januar 2021 wie folgt berechnet:
Steuerkraft mal Umlagesatz = Amtsumlage