08.12.2020 - 10 Entgeltordnung für die Nutzung des Dorfgemeinsc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Komm erläutert die Notwendigkeit zum Erlass einer Entgeltordnung für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses Schlemmin. Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 07.12.2020 die Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung erarbeitet, für Feierlichkeiten je 100,00 € bzw. für Trauerfeiern je 50,00 € zu veranschlagen. Optional soll auch die Mitvermietung von Bierzeltgarnituren der Freiwilligen Feuerwehr Schlemmin für den Außenbereich angeboten werden. Die Übernahme/Übergabe der Räumlichkeiten soll gem. Checkliste erfolgen und die Nutzungsgebühren sind zu überweisen.

 

 

Der Nutzungsvertrag wird noch durch Frau Krüger und Frau Götzke-Lemke überarbeitet. So sollte der Nutzer die Räumlichkeiten nicht nur besenrein, sondern mit gewischten Fußböden an die Gemeinde zurückgeben. 

Der Vertrag kann – ebenso wie die Hausordnung – bei Bedarf immer wieder angepasst werden. So soll bei vermehrter Feststellung von Auffälligkeiten über eine Kautionszahlung nachgedacht werden. 

 

Die Gemeindevertreter legen nach umfassender Diskussion folgende Entgelte für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses fest:

 

-100,00 €/Tag der Feierlichkeit

-  50,00 €/ jede weitere Verlängerung am Folgetag (ab 10:00 Uhr)

-  50,00 €/Durchführung einer Trauerfeier

- Festzeltgarnituren: 4,50 € (bzw. 3 Garnituren 10,00 €)

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. Sc/BV/HA-20/029

 

Entgeltordnung für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses Schlemmin

 

Die Gemeindevertretung Schlemmin beschließt die Entgeltordnung für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses Schlemmin.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder:

7

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage