08.12.2020 - 5 Schmutzwassergebührensatz sowie überarbeitete G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Schlemmin
- Datum:
- Di, 08.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Laura Scheller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Komm erklärt, dass diese Thematik ausführlich in der Sitzung des Finanzausschusses am 07.12.2020 diskutiert und die Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung erteilt wurde.
Der bestehende Schmutzwassergebührensatz ist lt. Berechnung des Betriebsführers (Wasser und Abwasser GmbH Boddenland) für das nächste Jahr noch kostendeckend. 2022 wird allerdings eine Gebührenerhöhung um 1,04 €/m³ notwendig. Die Gemeindevertretung muss dann entscheiden, ob dies durch die Erhöhung des Grund- oder des Arbeitspreises bzw. eine Mischung aus beidem erfolgt.
Schon für 2021 eine höhere Gebühr einzuführen ist nicht möglich, da der Eigenbetrieb Abwasser keine Gewinne erwirtschaften darf. Dazu müssten in den nächsten Jahren größere Investitionen anstehen.
Die Gemeindevertreter schlagen vor, Frau Grimm (Boddenland GmbH) im nächsten Jahr zur Erläuterung der notwendigen Gebührenerhöhung zu einer Gemeindevertretersitzung einzuladen. Auch wenn dann die Bewirtschaftung des Schlosses wieder in die Schmutzwassergebühren einfließt, wird keine Gebührensenkung erwartet.
Beschluss
Beschluss-Nr. Sc/BV/FA-20/038
Auf der Grundlage der überarbeiteten Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Schlemmin den Schmutzwassergebührensatz gemäß § 3 der Schmutzwassergebührensatzung der Gemeinde Schlemmin bis zum 31.12.2021.
Die Benutzungsgebühr entsprechend § 3 der Schmutzwassergebührensatzung der Gemeinde Schlemmin bleibt unverändert bei 4,87 €/m³.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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