08.12.2020 - 6 Haushaltssatzung mit -plan 2021

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Finanzausschuss hat die Haushaltssatzung in der Sitzung am 07.12.2020 erörtert und die Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung erteilt.

 

Frau Scheller erläutert, dass der Finanzhaushalt 2021 ausgeglichen ist, der Ergebnishaushalt leider nicht. Die Haushaltssatzung der Gemeinde Schlemmin ist daher genehmigungspflichtig und das Haushaltssicherungskonzept muss fortgeschrieben werden.

Im Haushalt 2021 ist die Kreditentwicklung positiv hervorzuheben. Der Ursprungsbetrag für die Investitionskredite von 1,27 Mio. € wird Ende 2021 bei nur noch 130,0 T€ liegen. Ein Straßenbaukredit läuft im nächsten Jahr aus.

2021 sind nur kleinere Investitionen in der Gemeinde geplant.

Zur Kompensation der erwarteten Gewerbesteuermindereinnahmen erhält die Gemeinde 2021 einen Zuschuss in Höhe von 5,3 T€, der hälftig von Bund und Land M-V getragen wird.

 

Frau Götzke-Lemke weist darauf hin, dass dieser Zuschuss in die Steuerkraft der Gemeinde fließt. Dies führt zu einer Erhöhung der Kreisumlage und wiederum zur Kürzung der Schlüsselzuweisung.

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. Sc/BV/FA-20/034

 

Gemeinde Schlemmin

 

Die Gemeindevertretung Schlemmin beschließt die Haushaltssatzung 2021:

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Schlemmin

für das Haushaltsjahr 2021

 

Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Schlemmin vom 08.12.2020 Beschluss-Nr. Sc/BV/FA-20/034 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

 

1. im Ergebnishaushalt

  einen Gesamtbetrag der Erträge von                               470.300 EUR

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von                             518.300 EUR

ein Jahresergebnis nach Veränderungen der Rücklagen von                            -48.000 EUR

 

2. im Finanzhaushalt

a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von                            463.900 EUR

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von                            448.900 EUR

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen1 von             0015.000 EUR

 

b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von                37.900 EUR

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von                37.900 EUR

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von                        0 EUR

 

festgesetzt.

 

                                         

1Einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

Kassenkredit

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf   380.200 EUR.

 

§ 5

Hebesätze

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen

  (Grundsteuer A) auf              400 v. H.

    b)  für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf              320 v. H.

 

2. Gewerbesteuer auf              270 v. H.

 

§ 6

Amtsumlage

 

Die Amtsumlage wird auf 10,845 % der Umlagegrundlagen festgesetzt.

 

§ 7

Stellen gemäß Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,5940 Vollzeitäquivalente.

 

Nachrichtliche Angaben:

 

1.   Zum Ergebnishaushalt

      Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich  -479.748,62 EUR.

 

2.   Zum Finanzhaushalt

      Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

      beträgt voraussichtlich         -371.015,42 EUR.

 

3.   Zum Eigenkapital

      Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

      beträgt voraussichtlich            584.988,17 EUR.

 

 

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am ..................... erteilt.

 

 

 

Schlemmin,                        ___________________

Ort, Datum        Bürgermeister

                                                                   Siegel

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder:

7

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage