08.12.2020 - 6 Haushaltssatzung mit -plan 2021
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Schlemmin
- Datum:
- Di, 08.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Laura Scheller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Finanzausschuss hat die Haushaltssatzung in der Sitzung am 07.12.2020 erörtert und die Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung erteilt.
Frau Scheller erläutert, dass der Finanzhaushalt 2021 ausgeglichen ist, der Ergebnishaushalt leider nicht. Die Haushaltssatzung der Gemeinde Schlemmin ist daher genehmigungspflichtig und das Haushaltssicherungskonzept muss fortgeschrieben werden.
Im Haushalt 2021 ist die Kreditentwicklung positiv hervorzuheben. Der Ursprungsbetrag für die Investitionskredite von 1,27 Mio. € wird Ende 2021 bei nur noch 130,0 T€ liegen. Ein Straßenbaukredit läuft im nächsten Jahr aus.
2021 sind nur kleinere Investitionen in der Gemeinde geplant.
Zur Kompensation der erwarteten Gewerbesteuermindereinnahmen erhält die Gemeinde 2021 einen Zuschuss in Höhe von 5,3 T€, der hälftig von Bund und Land M-V getragen wird.
Frau Götzke-Lemke weist darauf hin, dass dieser Zuschuss in die Steuerkraft der Gemeinde fließt. Dies führt zu einer Erhöhung der Kreisumlage und wiederum zur Kürzung der Schlüsselzuweisung.
Beschluss
Beschluss-Nr. Sc/BV/FA-20/034
Gemeinde Schlemmin
Die Gemeindevertretung Schlemmin beschließt die Haushaltssatzung 2021:
Haushaltssatzung der Gemeinde Schlemmin
für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Schlemmin vom 08.12.2020 Beschluss-Nr. Sc/BV/FA-20/034 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
1. im Ergebnishaushalt
einen Gesamtbetrag der Erträge von 470.300 EUR
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 518.300 EUR
ein Jahresergebnis nach Veränderungen der Rücklagen von -48.000 EUR
2. im Finanzhaushalt
a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von 463.900 EUR
einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen von 448.900 EUR
einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen1 von 15.000 EUR
b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von 37.900 EUR
einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 37.900 EUR
einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von 0 EUR
festgesetzt.
1Einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 380.200 EUR.
§ 5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen
(Grundsteuer A) auf 400 v. H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 320 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 270 v. H.
§ 6
Amtsumlage
Die Amtsumlage wird auf 10,845 % der Umlagegrundlagen festgesetzt.
§ 7
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,5940 Vollzeitäquivalente.
Nachrichtliche Angaben:
1. Zum Ergebnishaushalt
Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich -479.748,62 EUR.
2. Zum Finanzhaushalt
Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich -371.015,42 EUR.
3. Zum Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres
beträgt voraussichtlich 584.988,17 EUR.
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am ..................... erteilt.
Schlemmin, ___________________
Ort, Datum Bürgermeister
Siegel
Anlagen zur Vorlage
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