08.12.2020 - 4 Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer B un...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Schlemmin
- Datum:
- Di, 08.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzverwaltungsamt
- Bearbeiter:
- Laura Scheller
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Komm erklärt, dass der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 07.12.2020 empfohlen hat, die Hebesätze in der Gemeinde 2021 nicht anzuheben. Diese Entscheidung wird begrüßt, da 2020 für alle Einwohner und Gewerbetreibende nicht einfach war.
Die Anhebung der Hebesätze im letzten Jahr wurde durch viele Einwohner hinterfragt, nach Erklärung der Gründe haben sie dafür aber Verständnis gezeigt.
Die Anhebung der Hebesätze wird jedes Jahr zum Thema für die Gemeindevertretung werden.
Die Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist auch 2021 beschränkt, liegt aber im Rahmen. Es kann festgestellt werden, dass die neugewählte Gemeindevertretung bisher gute Arbeit geleistet hat.
Beschluss
Beschluss-Nr. Sc/BV/FA-20/033
Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer mit der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2021
Die Gemeindevertretung Schlemmin beschließt die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer in der Gemeinde Schlemmin zum 01.01.2021 wie folgt:
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Bisher v.H. |
Erhöht v.H. |
Nunmehr v.H. |
1. Grundsteuer A |
400 |
0 |
400 |
2. Grundsteuer B |
320 |
107 |
427 |
3. Gewerbesteuer |
270 |
111 |
381 |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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81,3 kB
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