01.12.2020 - 11 Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A, G...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Herr Stietzel führt aus, dass die Anhebung der Hebesätze in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Bauangelegenheiten am 26.11.2020 beraten wurde. Beschlüsse dazu müssen in regelmäßigen Abständen gefasst werden und die Gemeinden sollen sich dabei dem Landesdurchschnitt anpassen. Die Gemeinde Ahrenshagen-Daskow hat die Hebesätze zuletzt vor 2 Jahren erhöht.

 

Der Finanzausschuss hat einstimmig entschieden, die Hebesätze wie im Vorjahr nicht zu erhöhen. Einwohner und Gewerbetreibende sollen in diesen schwierigen Zeiten nicht weiter belastet werden. Auch ist noch gar nicht absehbar, inwieweit sich die Corona-Pandemie auf die Höhe der Gewerbesteuern in der Gemeinde auswirken wird.

Erhöht die Gemeinde 2021 die Hebesätze nicht, hat dies keine Auswirkungen auf die Schlüsselzuweisung. Da ein Gewerbebetrieb im Gemeindegebiet eine höhere Steuernachzahlung zu leisten hat, erhält die Gemeinde ohnehin 2021 keine Schlüsselzuweisung.

Herr Wegner weist darauf hin, dass im Eigenbetrieb Abwasser zukünftig Investitionen zu erwarten sind. Die Nichtanhebung der Hebesätze könnte sich dann negativ auf evtl. Fördermittelzuweisungen auswirken.

 

Herr Stietzel erklärt, dann zu gegebener Zeit über notwendige Entscheidungen der Gemeinde zu beraten.  

 

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Beschluss

Beschluss-Nr. AD/BV/FA-20/100

 

Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer A, Grundsteuer B und die Gewerbesteuer mit der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2021

 

Die Gemeindevertretung Ahrenshagen-Daskow beschließt die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer A, Grundsteuer B und die Gewerbesteuer in der Gemeinde Ahrenshagen-Daskow zum 01.01.2021 wie folgt:

 

 

Bisher v.H.

Erhöht v.H.

Nunmehr v.H.

1.Grundsteuer A

307

16

323

2. Grundsteuer B

340

87

427

3. Gewerbesteuer

325

56

381

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der Mitglieder:

13

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

11

Stimmenthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage