19.11.2020 - 5 Aktueller Sachstand zur Thematik "Vergabe städt...

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Wortprotokoll

Herr Körner informierte über den Termin mit Fairpachten. Fairpachten hat unterschiedliche sog. „Steckbriefkriterien“ zusammengefasst, die für Jedermann auf der Website aufrufbar sind. Diese ökologischen Mindeststandards in Pachtverträgen beinhalten Folgendes: Landschaftselemente bewahren, keine gentechnisch veränderten Organismen, Verzicht auf Klärschlamm, Verzicht auf Grünlandumbruch und Nassstellen erhalten. Diese Steckbriefkriterien können / sollen in die Pachtverträge mit aufgenommen werden. Ziel ist es einen von der Landgesellschaft MV und Fairpachten zusammen generierten Vertragsentwurf zu erhalten.

Herr Körner unterstrich, dass diese Kriterien in jeden Vertrag aufgenommen werden und es dann darum geht die einzelnen Verpachtungskriterien mit den Pächtern zu verhandeln. Bei Nichteinhaltung der vertraglich festgelegten Verpachtungskriterien folgen Abschläge, bei Einhaltung Zuschläge (z.B. beim Pachtzins). Ziel soll es werden, besonderes Engagement in der ökologischen Herangehensweise entsprechenden zu würdigen. Dabei ist auch klar, dass nicht jeder Pächter den Regelungen zu 100 % wird folgen können. Gegebenenfalls müssen dann Kompensationen eruiert werden.

Herr Körner ergänzte, dass die Stadtverwaltung auch ein Interesse daran hat sog. „Nachbarflächen“ ökologisch/-er bewirtschaften zu lassen. Dies setzt die Motivation der Pächter voraus mit anderen Eigentümern Ähnliches zu erreichen.

Herr Körner verwies auf Anfang 2021, um auf die konkrete Kommunikation mit den Landwirten einzugehen.

Herr Körner reagierte auf Nachfragen einiger Ausschussmitglieder/Innen wie folgt: Es ist nicht angedacht die bestehende Pächterstruktur komplett neu zu mischen. Die Stadtverwaltung hat auch an nicht ortsansässigen Landwirten Interesse (z.B. Bartelshagen, Herr Lentschow). Die Stadtverwaltung RDG hat gegenwärtig 10-12 Pächter, 5 neue Interessenten haben einen Antrag gestellt.

Die Stadtverwaltung wird im Zweifel Fachleute heranziehen, um die entsprechenden Kontrollen für die Einhaltung der vertraglichen Regelungen durchzusetzen. Darüber hinaus gibt es auch entsprechende Behörden, die für die Kontrollen zuständig sind. Grundsätzlich wird es unterschiedliche Pachtverträge geben, weil unterschiedliche Betriebskriterien vorliegen.

Die Ausschussmitglieder befürworten die Vorgehensweise der Stadtverwaltung RDG..