06.10.2020 - 6 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Beba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Körner erläutert das förmliche Verfahren und den ausgelegten Bebauungsplan. Hier wurde ein Gemeinschaftsprojekt angestrebt, d.h. sowohl die Stadt Ribnitz-Damgarten als auch ein privater Investor sind an diesem Projekt beteiligt. Es gab Erläuterung zur Gestaltung der Wohnhäuser und baulichen Anlagen. Des Weiteren wurde die Erschließung bezüglich des Erschließungsweges und der Anbindung thematisiert und dargelegt.

 

Auf Nachfrage von Herrn Hurtig teilt Herr Körner mit, dass 29 Einzelhausparzellen, 1 Doppelhausparzelle und 2 Bereiche mit Reihenhäusern aus dem Bebauungsplan hervorgehen. Die Reihenhäuser sind im Bereich der alten Alleestraße geplant. Bezüglich der Bauplatzvergabe soll der Erstwohnsitz im Vordergrund stehen. Herr Körner erläutert weiterhin, dass dies ein gemeinsames Projekt ist und dass die Stadt Ribnitz-Damgarten von den genannten 29 Einzelhausparzellen vermutlich bis zu 8 Parzellen veräußern kann. Der private Investor wird seine Flächen eigenständig veräußern. Die Stadt Ribnitz-Damgarten kann mit dem öffentlichen Baurecht eingrenzen, inwieweit der Investor die Flächen zu vergeben hat. Es werden Gespräche mit dem Investor zur Vergabe der Baugrundstücke geführt, dass das Ziel vertreten wird, vorwiegend Interessenten mit Hauptwohnsitz den Vortritt zu lassen.

 

Es werden Diskussionen zum aktuellen und möglichen Verkehrsaufkommen bezüglich des neuen Wohngebietes entlang der Pütnitzer Straße geführt. Es wird angeregt, dass mit der Erschließung und Fertigstellung des Wohngebietes eine Verkehrszählung vor und nach der Bebauung durchgeführt wird.

 

Auf Nachfrage von Frau Henschel teilt Herr Körner mit, dass die Verkehrsführung im neuen Wohngebiet noch offen ist und keine Festlegung existiert.

 

Des Weiteren wurden Bedenken von Frau Rust zum Verkehrsaufkommen und der Belastung bezüglich der Brücke zum Wohngebiet Pütnitz geäußert. Es wurde erklärt, dass die Brücke bewusst die Verengung aufweist, um den dortigen Verkehrsfluss zu beruhigen und diese der Belastung standhält.

 

Herr Körner teilt aufgrund der Nachfrage von Herrn Waack mit, dass der Beginn Ende 2020 vorgesehen ist. Das Planverfahren wird im kommenden Jahr 2021 beendet. Der Verkauf der Grundstücke wird zum Ende 2021 angestrebt.

 

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Beschluss

 

 

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-18/584/01

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 100 der Stadt Ribnitz-Damgarten, Wohnbebauung nördlich der Pütnitzer Straße", OT Pütnitz, im Verfahren nach § 13 b BauGB

 

Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:

 

  1. Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 100 der Stadt Ribnitz-Damgarten, "Wohn-bebauung nördlich der Pütnitzer Straße", OT Pütnitz, im Verfahren nach § 13 b BauGB werden in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 29. September 2020 gebilligt und als Entwurf beschlossen.

 

  1. Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

  1. Den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, gleichfalls sind sie von der parallel durchzuführenden Auslegung des Satzungsentwurfes zu benachrichtigen.

 

  1. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung für die Stadtvertretung:

 

Abstimmungsergebnis

 

Anzahl der Mitglieder:

9

 

 

 

 

 

 

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage