24.09.2020 - 7 Antrag über das Verbot von Schottergärten für n...

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Wortprotokoll

Herr Körner informierte die Ausschussmitglieder, dass die Stadtverwaltung RDG zukünftige Schottergärten mit in die GRZ (Anteil der versiegelbaren Flächen im Verhältnis zum Baugrundstück) einfließen lassen wird. Vorschlag: „Der Grundstücksbereich zwischen der Flucht der straßenseitigen Baugrenze und der anliegenden Verkehrsfläche (Vorgarten) ist außerhalb notwendiger Zugänge/Zufahrten/PKW- und Fahrradabstellplätze zu begrünen und zu bepflanzen. Eine Flächengestaltung mit Schotter, Split, Kies oder anderen Stein- oder Kunststeinmaterialien sowie eine Nutzung als Arbeits- oder Lagerfläche sind unzulässig.“

 

Herr Eggersmann ergänzte, dass sich die Schotterflächen schnell aufheizen und Insekten verbrennen können. Hierzu muss die Überzeugung reifen, dass Schottergärten ein Problem für die Artenvielfalt darstellen. Herr Huth verwies in diesem Fall abschließend auf die Wichtigkeit der Meinungsbildung bei diesem Thema, es müsse ein Menge Überzeugungsarbeit geleistet werden. Frau Prange unterstützt diesen Aspekt und verweist auf Privatleute, die ebenso, wie es bei den Landwirten gefordert wird, einen naturfreundlichen Garten gestalten könnten. Herr Eggersmann verwies ergänzend auf den Umstand, dass bei Starkregen durch die Schottergärten Versickerungsflächen entfallen und Herr Hauschild empfahl mit Aufstellung dieser Regelung auch Kontrollen durchzuführen, um die Regelumsetzung sicher zu stellen.

Die Ausschussmitglieder befürworteten und unterstützen das Vorgehen der Verwaltung.