16.09.2020 - 4 Berichtspflicht gemäß § 20 GemHVO-Doppik

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

 

Frau Scheller erläutert die Verpflichtung der Bürgermeister, die Gemeindevertretung oder einen von ihr bestimmten Ausschuss spätestens zum 30. Juni des Haushaltsjahres über den Haushaltsvollzug einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.

 

Entsprechend dem § 20 der Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik wurde jedem Gemeindevertreter mit der Einladung zur heutigen Sitzung coronabedingt der Stand zum 1. September des Haushaltsjahres 2020 der Gemeinde Semlow zur Kenntnis übergeben.

 

Zu erwähnen ist dabei, dass das ausgewiesene Minus im Finanzhaushalt durch die Umstellung der Finanzsoftware in der Verwaltung entstanden ist. Die Mittelübertragung Kita fand noch keine Berücksichtigung. Dies ist zwischenzeitlich berichtigt.

Der Ist-Zustand der Erträge der sozialen Sicherung entstand durch die Bezuschussung für die Einstellung des 2. Gemeindearbeiters.

Die Plan-Ist-Abweichungen bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten und den Kostenerstattungen und -umlagen resultieren aus den fehlenden Buchungen für die kommunalen Wohnungen. Die Abrechnung dafür erfolgt erst im Folgejahr.