05.08.2020 - 7 Aufstellungsbeschluss über die I. Änderung der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verantwortlich: Herr Körner
- Gremium:
- Ortsbeirat Klockenhagen
- Datum:
- Mi., 05.08.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Guido Keil
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Keil erklärte, dass aufgrund der steigenden Gewerbeflächennachfragen eine Änderung des B-Plans 28 notwendig geworden ist. Die ursprünglich großen Gewerbeflächen werden geteilt, um mehr Gewerben die Möglichkeit zur Ansiedlung zu geben. Einige Versäumnisse im ersten Plan werden jetzt ebenfalls korrigiert und hinzugefügt.
Beschluss
Beschluss-Nr. RDG/BV/BA-20/156
Aufstellungsbeschluss über die I. Änderung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Gewerbegebiet Tannenberg I", OT Klockenhagen
Die Stadtvertretung Ribnitz-Damgarten beschließt:
- die mit Ablauf des 27. September 2010 in Kraft getretene I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Stadt Ribnitz-Damgarten, „Gewerbegebiet Tannenberg I“, OT Klockenhagen wird gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB im Rahmen einer I. Änderung geändert.
- Der Geltungsbereich der Änderungssatzung umfasst den gesamten Geltungsbereich der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 und wird wie folgt umgrenzt:
- im Norden durch die nördliche Kante des Grabens 79/2 mit dem Geltungsbereich des vorhaben-bezogenen Bebauungsplanes Nr. 25, „Bienenhof Klockenhagen“, und dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 69, „Wohnbebauung Mecklenburger Straße 17“
- im Westen durch die westliche Straßenbegrenzung der Landesstraße Nr. 21 („Bäderstraße“)
- im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Weidenflächen
- im Osten durch den Geltungsbereich der I. Ergänzung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen
- Ziele der Änderung:
- Änderung der Erschließung im Baufeld 2
- Konkretisierung von Baugrenzen
- Konkretisierungen in der Art der baulichen Nutzung
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer drei-wöchigen öffentlichen Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchzuführen.
Gemäß § 4 Abs. 1 i. V. m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich die Planung berühren kann, zu beteiligen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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54,7 kB
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